News


BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 21.2.2024 hat die Finanzverwaltung die Neufassung des Merkblatts zu internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren (Streitbeilegungsverfahren) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen bekannt gegeben.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 8.1.2024 hat die Finanzverwaltung über eine mit der Republik Österreich geschlossene Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Besteuerung von Ärzten informiert.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 12.1.2024 hat die Finanzverwaltung zu den Rechtsfolgen des § 14b AO Stellung genommen.

Kurzbesprechung
Eine grenzüberschreitende Verrechnung von Verlusten einer ausländischen Tochtergesellschaft bei der inländischen Muttergesellschaft setzt voraus, dass die "Organschaft" zuvor in dem Sinne faktisch "gelebt" worden ist, dass die von der Tochtergesellschaft erwirtschafteten Verluste von der Muttergesellschaft nach den Vorgaben der anzuwendenden nationalen Regelungen tatsächlich getragen worden sind.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 24.10.2023 wurde der zeitliche Anwendungsbereich von Verwaltungs– und Vollzugserleichterungen regelnden BMF–Schreiben verlängert.

EuG v. 18.10.2023 - T-402/20
Das EuG hat die zusätzlichen Zölle auf bestimmte Feuerzeuge mit Ursprung in den Vereinigten Staaten für nichtig erklärt. Vor deren Erhebung hätte die Kommission die amerikanische Herstellerin Zippo anhören müssen.

EuG v. 20.9.2023 - T-131/16 RENV
Die den Gesellschaften multinationaler Konzerne in Belgien gewährten Steuervergünstigungen stellen eine rechtswidrige Beihilferegelung dar, stellt das Gericht der Europäischen Union (EuG) fest. Es bestätigt damit die Entscheidung der Europäischen Kommission, die 2016 angenommen hatte, dass die betreffende Steuerregelung gegen die Beihilfevorschriften der Europäischen Union verstoße. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 19.7.2023 hat die Finanzverwaltung sich mit den steuerlichen Folgen der Löschung einer britischen Limited aus dem britischen Handelsregister nach dem 31.12.2020 befasst.

Kurzbesprechung
1. Die qualifizierte Rückfallklausel des Abschn. 16 Buchst. d des Protokolls zum DBA-Italien 1989, nach der die Einkünfte einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person (nur dann) als aus dem anderen Vertragsstaat stammend gelten, wenn sie im anderen Vertragsstaat in Übereinstimmung mit dem Abkommen effektiv besteuert worden sind, ist auch auf negative Einkünfte anzuwenden. Von einer effektiven Besteuerung durch den anderen Staat ist im Falle von Verlusten jedenfalls dann auszugehen, wenn der andere Staat die Verluste in die steuerliche Bemessungsgrundlage einbezieht und einen Ausgleich mit positiven Einkünften eines anderen Veranlagungszeitraums ermöglicht. Nicht erforderlich ist hingegen, dass es zu irgendeinem Zeitpunkt tatsächlich zu einem solchen Ausgleich kommt.
2. Der auf einem DBA (im Streitfall: DBA-Italien 1989) beruhende Ausschluss der Berücksichtigung von Verlusten einer in einem anderen Mitgliedstaat belegenen Betriebsstätte (sog. Symmetriethese) verstößt auch im Hinblick auf endgültige ("finale") Verluste weder gegen die unionsrechtliche Niederlassungsfreiheit noch gegen Art. 20 der Charta der Grundrechte der EU und das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot.

FG Köln v. 14.12.2022, 2 K 1923/20
Anders als z.B. § 50d Abs. 1 EStG a.F. bzw. § 50c Abs. 3 EStG i.d.F. des AbzStEntlModG vom 2.6.2021 (BGBl I 2021, 1259) sieht § 32 Abs. 5 KStG keine Antragsfrist vor. Gleichwohl ist ein Antrag nicht unbefristet, sondern nur bis zum Eintritt der Festsetzungsverjährung gem. §§ 169 bis 171 AO möglich.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 12.5.2023 hat die Finanzverwaltung zur Anwendung des Vereinfachten Verfahrens für Leistungen an berechtigte Personen der NATO-Hauptquartiere Stellung genommen.

FG Berlin-Brandenburg v. 16.11.2022 - 11 K 12212/13
Das FG Berlin-Brandenburg hat vorliegend im zweiten Rechtsgang über die Einbeziehung von Gewinnen aus internationalen Währungskurssicherungsgeschäften in die nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG steuerfreien Veräußerungsgewinne aus Aktien entschieden.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 28.4.2023 hat die Finanzverwaltung die Hauptquartiere im Sinne des Artikels 14 des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere ergänzt.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 25.4.2023 hat die Finanzverwaltung eine vor dem Hintergrund der BFH-Entscheidung v. 30.9.2020 – I R 60/17 neu vereinbarte Konsultationsvereinbarung zu Artikel 15 Absatz 4 DBA-Schweiz bekannt gegeben.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 18.4.2023 hat die Finanzverwaltung vor dem Hintergrund der BFH-Entscheidung v. 11.7.2018 – I R 44/16 zur Bedeutung des OECD-Musterkommentars für die Auslegung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung Stellung genommen.

Das BMF hat einen Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz - MinBestRL-UmsG) veröffentlicht. Er dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (Mindestbesteuerungsrichtlinie - MinBestRL), auf die sich die EU-Mitgliedstaaten am 15.12.2022 geeinigt hatten.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 16.3.2023 hat die Finanzverwaltung die gemeinsame Erklärung mit der zuständigen Behörde der Vereinigten Staaten von Amerika über die Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte für 2021 beginnende Wirtschaftsjahre veröffentlicht.

Kurzbesprechung
Nach Art. 19 Abs. 4 DBA-Italien 1989 können Ruhegehälter und alle anderen wiederkehrenden oder einmaligen Bezüge, die auf Grund der Sozialversicherungsgesetzgebung eines Vertragsstaates von diesem Staat, einem seiner Länder, einer ihrer Gebietskörperschaften oder einer ihrer juristischen Personen des öffentlichen Rechts gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert werden, wenn der Empfänger Staatsangehöriger dieses Staates ist, ohne Staatsangehöriger des anderen Vertragsstaates zu sein. Eine darauf beruhende Zuordnung des Besteuerungsrechts für die Leibrentenzahlungen der DRVB (Sozialversicherungsrente) an einen in Italien ansässigen deutschen Staatsangehörigen an den "Kassenstaat" Deutschland ist (insoweit abweichend zum Senatsbeschluss vom 25.07.2011 - I B 37/11, BFH/NV 2011, 1879) nicht rechtsfehlerhaft.

EuGH v. 28.2.2023 - C-695/20
Der Rat hat seine Durchführungbefugnisse nicht überschritten, indem er klargestellt hat, dass eine Vermutung dafür besteht, dass der Betreiber einer Plattform wie Only Fans der Erbringer der angebotenen Dienstleistungen ist.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 23.2.2023 hat die Finanzverwaltung eine vorläufige Staatenaustauschliste im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30.9.2023 bekannt gemacht.

Die Richtlinie (EU) 2021/2101 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.11.2021 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen (ABl. L 429 vom 1.12.2021, S. 1) zielt darauf ab, Ertragsteuerinformationen multinationaler umsatzstarker Unternehmen und Konzerne, die in der Europäischen Union entweder ansässig sind oder aber Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen einer bestimmten Größe haben, transparent zu machen.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 24.11.2022 hat die Finanzverwaltung die Änderung der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen der niederländischen Streitkräfte bekannt gegeben.

Aktuell in der ISR
§ 42 AO ist die graue Eminenz im deutschen Steuerrecht. Immer präsent, aber selten wirklich angewendet, bleiben diese Vorschrift und die mit ihr verbundenen Risikoabwägungen immer im Blick der Berater und Steuerpflichtigen, aber auch der Finanzverwaltung. Das Interesse und auch die Nervosität aller Beteiligten steigt regelmäßig, wenn die Rechtsprechung (und insbesondere die Rechtsprechung des I. Senats des BFH) den Anwendungsbereich des § 42 AO neu absteckt. Kernfrage ist dabei, ob und in welchem Umfang Sachverhalte auch noch nach § 42 AO beurteilt werden können, wenn diese bereits die Filter spezialgesetzlicher Missbrauchsverhinderungsnormen beanstandungslos durchlaufen haben. Die Autoren widmen sich diesen Abgrenzungsfragen nach einer kurzen Darstellung des Status quo anlässlich der jüngsten Rechtsprechung zu §§ 12 und 15 UmwStG. Am Ende des Beitrags steht ein Ausblick auf die mögliche Entwicklung eines europäischen Missbrauchsstandards.

FG Düsseldorf v. 14.4.2022, 8 K 1836/18 F
Eine horizontale Verlustausgleichsbeschränkung geht auch bei Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften der Anwendung des besonderen Steuersatzes gem. § 32b EStG ("Progressionsvorbehalts") vor. Die Entscheidung über die Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes wird im Einkommensteuerbescheid selbst und nicht im Feststellungsbescheid für Zwecke des Progressionsvorbehalts getroffen.

Aktuell in der ISR
Die OECD-Modellregeln zur Mindestbesteuerung und deren Kommentar sowie der Entwurf der entsprechenden EU‑Richtlinie wurden in den letzten Monaten veröffentlicht. Wie und wann sie in nationales Recht umgesetzt werden, bleibt vage. Dennoch darf die aktuelle politische Situation nicht darüber hinwegtäuschen, dass Unternehmen die Zeit nutzen sollten, die GloBE-Regeln zu verstehen. Die veröffentlichten Dokumente bieten bereits eine gute Grundlage, um z.B. die Größe einer Unternehmensgruppe zu analysieren, ob sie in den Anwendungsbereich der GloBE-Regeln fällt und wenn ja, wie sich das einzelne Gruppenmitglied innerhalb dieser Regeln qualifiziert. Darüber hinaus und unabhängig von etwaigen Unsicherheiten sollten mögliche Auswirkungen der GloBE-Regeln bereits heute bei Geschäftsentscheidungen berücksichtigt werden.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 27.6.2022 hat die Finanzverwaltung zur DBA-rechtlichen Lohnsteuererstattung bei zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer Stellung genommen.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 10.2.2022 hat die Finanzverwaltung den Auslandstätigkeitserlass neu gefasst.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 19.5.2022 hat die Finanzverwaltung zur praktischen Anwendung der BFH-Entscheidungen vom VIII R 9/19 und VIII R 15/20 vom 1.7.2021 Stellung genommen.

BMF-Schreiben
Mit dem BMF-Schreiben wird Tz. 64 und Tz. 65 Satz 2 des BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2004 (BStBl I S. 1200) in der Fassung des BMF-Schreibens vom 14. August 2019 (BStBl I S. 837) geändert.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 22.4.2022 hat die Finanzverwaltung über die Kündigung der Koalitionsvereinbarung informiert.