Das Konzept

Die Internationale Steuer-Rundschau (ISR) informiert Ihre Leser monatlich über alle beratungsrelevanten ertragsteuerlichen Entwicklungen im Internationalen Steuerrecht. Neben der aktuellen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung enthält die ISR auch konkrete Hinweise für die erfolgreiche Gestaltungsberatung und die Erschließung neuer Beratungsfelder. Die Breite des Themenbereichs gliedert die ISR in die Rubriken Außensteuerrecht, DBA/OECD, Europäisches Steuerrecht und Internationale Steuerplanung/Verrechnungspreise.

Dabei fokussiert sich die ISR auf die Vermittlung der wesentlichen Informationen:

  • Aufsätze zu aktuellen Themen mit konkreten Handlungs- und Gestaltungsempfehlungen;
  • regelmäßige Erläuterungen der aktuellen Rechtsentwicklungen von der ausländischen Betriebsstätte bis zur Wegzugsbesteuerung;
  • Analyse der neuesten Rechtsprechung mit hilfreichen Beraterhinweisen; die besprochenen Entscheidungen sind auf der Internetseite der ISR - auch über einen QR-Code in der gedruckten Ausgabe - im Volltext abrufbar.

 

NEU: Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO

Wann immer es zeitlich passt: Für Fachanwälte bietet die ISR Beiträge zum Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat.

Über die Otto-Schmidt-Zeitschriften-App haben Abonnenten zudem auch Zugriff auf die ISR über mobile Endgeräte.

Die Freischaltcodes für die App und das Selbststudium nach § 15 FAO finden Abonnenten in Heft 2/2017 auf der zweiten Umschlagseite.


Selbststudium in 3 Schritten:


1.      Registrierung und Log-in

Sie sind noch nicht für die Online-Nutzung registriert? Bei Fragen einfach anrufen: 0221 93738-997.




Schon registriert? Dann melden Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort hier an:


 

2.      Lektüre

Die für das Selbststudium ausgewählten Beiträge sind im Heft deutlich mit dem Button "15 FAO" gekennzeichnet. Die Lektüre von ca. 5-6 Zeitschriftenseiten pro Heft entspricht einer Stunde Selbststudium. Das sind im Regelfall zwei Aufsätze bzw. Rechtsprechungsbearbeitungen.

Lesen Sie den Beitrag zum Zweck des Selbststudiums gründlich durch.


3.     
Lernerfolgskontrolle

Beantworten Sie nun die nach dem Login zu sehenden Fragen, indem Sie jeweils eine mögliche Antwort ankreuzen. Nach Durchführung der Lernerfolgskontrolle wird Ihnen das Ergebnis im Rahmen eines Berichts angezeigt. Bei Bestehen wird Ihnen automatisch ein Zertifikat ausgestellt, das Sie per E-Mail erhalten und zusammen mit dem Bericht zum Zweck der Anerkennung bei Ihrer zuständigen Kammer einreichen können.

Fragen zur Technik?

Sollten Sie Rückfragen zur Registrierung oder zum Verfahren haben, kontaktieren Sie unsere Hotline.

Hotline
montags bis freitags 9.00 - 13.00 Uhr
Tel.: 0221/93738-777
hotline@otto-schmidt.de