Heft 2 / 2013

In der aktuellen Ausgabe der ISR (Heft 2, Erscheinungstermin: 10. Februar 2013) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Außensteuerrecht

  • Schwenke, Michael, Grenzüberschreitende Organschaft – Anmerkungen zu den Neuregelungen im Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts, ISR 2013, 41-46
    Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts unternimmt der Gesetzgeber den Versuch, die deutschen Organschaftsregeln stärker international auszurichten. Der nachfolgende Beitrag stellt die Neuregelungen dar und zeigt erste Probleme auf.
    The German legislator aims to establish more international tax group rules and has adopted a new statute on Company and Travel Cost Tax (”Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts"). The following article presents the new tax group rules and points to the first problems.
  • Ehlermann, Christian / Müller, Stefan, Die Verstrickung – Chancen, Risiken und Nebenwirkungen, ISR 2013, 47-54
    Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Reichweite der deutschen Regelungen zur Verstrickung von Wirtschaftsgütern in grenzüberschreitenden Sachverhalten und stellt anhand von Beispielen dar, dass Verstrickung in vielfältigen Konstellationen eintreten kann. Dabei wird gezeigt, dass sich die deutschen Ent- und Verstrickungsregeln in materiellen Punkten unterscheiden, und dass trotz der Verstrickungsregeln eine Doppelbesteuerung von Veräußerungsgewinnen nach Deutschland überführter Wirtschaftsgüter möglich ist.
    This article deals with Germany’s step-up rules for assets that are brought into Germany’s taxing jurisdiction. After discussing the scope of the step-up rules, several practical examples show that such step-up may be the consequence of quite different cross-border transactions. As the article shows, the German exit taxation rules do not in all material aspects mirror the step-up principles, and hence, double taxation of capital gains on assets brought into Germany may still exist.

DBA/OECD

  • BFH v. 11.10.2012 - I R 75/11, Sperrwirkung von Art. 6 Abs. 1 DBA-Niederlande 1959 (Art. 9 Abs. 1 OECD-MA) gegenüber Sonderbedingungen bei beherrschenden Gesellschaftern – Gewinnabgrenzung, ISR 2013, 54-56

Europäisches Steuerrecht

  • Kahler, Björn, Abgrenzung der Niederlassungsfreiheit von der Kapitalverkehrsfreiheit: abstrakt (BFH), abstrakt-konkret (BMF) oder konkret-abstrakt (EuGH)?, ISR 2013, 57-63
    Die Frage der Abgrenzung der Niederlassungsfreiheit von der Kapitalverkehrsfreiheit ist von immenser Bedeutung: Für den in Drittstaaten tätigen Steuerpflichtigen entscheidet sich damit, ob er sich auf die Schutzwirkung der Grundfreiheiten berufen kann. Für den Gesetzgeber ist die Abgrenzung bedeutsam, wenn er eine europarechtswidrige Vorschrift nicht aufheben, sondern ihren Anwendungsbereich auf Drittstaaten beschränken will. Um die richtige Abgrenzungsmethode ist ein Streit zwischen Rechtsprechung und Verwaltung entbrannt, der bis zum Bundesverfassungsgericht getrieben wurde. Nachdem der BFH jüngst seine Auffassung bestätigt und im Detail – nämlich der Frage der Beteiligungsquote – konkretisiert hat, geht der EuGH in einer neueren Entscheidung überraschend neue Wege. Der folgende Beitrag skizziert die Entwicklung und stellt die neuerliche Wendung des EuGH kritisch in Frage.
    The question of how to distinguish between the Freedom of Establishment and the Free Movement of Capital is of great importance. It is decisive for the taxpayer with third country activities to rely on the European fundamental freedoms. It is decisive for the legislative body if it does not want to abolish a provision that is found to be contrary to EU law but to restrict its scope of application to third countries. The controversy between the German jurisdiction and administration about the right method of distinguishing has even been brought up to the German Federal Constitutional Court. Whilst the German Federal Fiscal Court now has affirmed its concept und concretized it in detail, namely the question of the participation quota, the ECJ surprisingly strikes a new path. The following article outlines the development and calls the reconsideration of the ECJ into question.

  • EuG v. 18.12.2012 - Rs. T-205/11, Unzulässigkeit der Klage Deutschlands gegen den Beschluss der Kommission zur Sanierungsklausel als staatliche Beihilfe, ISR 2013, 63-67

Internationale Steuerplanung/Verrechnungspreise

  • Eilers, Stephan / Schmitz, Stefan, BEPS – base erosion and profit shifting: Besteuerungsgrundlage und Gewinnverlagerung, Ein Überblick über aktuelle Entwicklungen, ISR 2013, 68-75
    Nach zahlreichen öffentlichkeitswirksamen Medienberichten über niedrige Steuerzahlungen global tätiger Unternehmen wie z.B. Apple, Google und Starbucks wächst der politische Druck, die befürchtete Erosion der Besteuerungsbasis der Nationalstaaten durch die Verlagerung von Gewinnen zu verhindern. Insbesondere die G20, die OECD und die EU-Kommission haben sich die Bekämpfung von “BEPS” auf die Fahnen geschrieben. Dieser Artikel soll einen ersten kritischen Überblick darüber geben, welche aktuellen Entwicklungen sich derzeit abzeichnen.
    Since numerous media reports about multinational corporations not being taxed on a level were released, political pressure rises to prevent suspected base erosion by virtue of profit shifting. In particular, G20, OECD, and EU-commission intend to tackle ”BEPS". This article gives a first critical overview of current developments.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 31.01.2013 08:16