FG Münster, Urt. v. 14.2.2014 – 4 K 1053/11 E

Lizenzen: Gewinnerhöhung nach § 1 AStG wegen unentgeltlicher Überlassung eines Markenzeichens an eine ausländische Gesellschaft

AStG § 1 Abs. 1; EStG 2002 § 15 Abs. 1

Überlässt ein Einzelunternehmer, der rechtlicher Inhaber eines geschützten Markenzeichens ist, dieses unentgeltlich einer polnischen Kapitalgesellschaft, deren Anteile zum notwendigen Betriebsvermögen des Einzelunternehmens gehören, ist gem. § 1 Abs. 1 AStG der Gewinn – bezugnehmend auf die für Markenrechtsverletzungen von den Zivilgerichten anerkannten Schadensersatzansprüche – i.H.v. 1 % des bereinigten Umsatzes der polnischen Kapitalgesellschaft zu erhöhen.

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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 11.07.2014 15:26

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