FG Köln, Urt. v. 13.3.2013 – 10 K 2067/12
Finale Verluste durch vergebliche Aufwendungen zur Begründung einer Betriebsstätte
EStG § 3c Abs. 1; KStG § 8 Abs. 1; AEUV Art. 49, 54; DBA Belgien Art. 6, 23 Abs. 1
Vergebliche Aufwendungen einer deutschen Kapitalgesellschaft zum Erwerb von Immobilien in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union im Rahmen der Begründung einer Betriebsstätte können trotz DBA-rechtlicher Freistellung von Einkünften aus betrieblich genutztem unbeweglichen Vermögen als finale Verluste in Deutschland zu berücksichtigen sein. (Leitsatz des Verfassers).
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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 08.07.2013 13:36