EuGH, Urt. v. 6.10.2015 – Rs. C-66/14 – FA Linz

Niederlassungsfreiheit: Firmenwertabschreibung nur für inländische Beteiligungen verletzt Niederlassungsfreiheit; keine Entscheidung über Beihilfecharakter

AEUV Art. 49

Art. 49 AEUV steht einer Regelung eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegen, die es im Rahmen der Gruppenbesteuerung einer Muttergesellschaft erlaubt, beim Erwerb einer Beteiligung an einer inländischen Gesellschaft, die Mitglied einer solchen Gruppe wird, eine Firmenwertabschreibung von bis zu 50 % der Anschaffungskosten der Beteiligung vorzunehmen, ihr dies beim Erwerb einer Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft aber versagt.

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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 16.12.2015 16:29

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