EuGH, Urt. v. 22.11.2012 – Rs. C-600/10 – Kommission/Deutschland

Erstattung deutscher Kapitalertragsteuer auf Dividenden

AEUV Art. 63; EStG 2009 § 43a Abs. 1 Nr. 1; KStG 2002 § 32 Abs. 1

Die Verletzung der Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus Art. 63 AEUV kann jedoch nicht als rechtlich hinreichend nachgewiesen angesehen werden, wenn es der Kommission nicht gelingt, ein plausibles Beispiel für eine Situation anzuführen, in der dieser Mitgliedstaat die gebietsfremden Pensionsfonds in der Praxis tatsächlich ungünstiger behandelt hat als die gebietsansässigen Pensionsfonds, indem er Ersteren den Abzug von Betriebsausgaben verweigert hat, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Bezug von Dividenden und Zinsen in Deutschland stehen [Rz. 26 des Urteils].


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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 21.12.2012 11:39

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