EuGH, Urt. v. 8.6.2016 – Rs. C-479/14 – Hünnebeck

Erbschaftsteuer: Verminderte Freibeträge gem. § 16 Abs. 2 ErbStG für beschränkt Steuerpflichtige trotz § 2 Abs. 3 ErbStG unionsrechtswidrig

AEUV Art. 63, 65

Die Art. 63 AEUV und 65 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, wonach bei Schenkungen unter Gebietsfremden die Steuer unter Anwendung eines niedrigeren Steuerfreibetrags berechnet wird, wenn der Erwerber keinen spezifischen Antrag stellt. Diese Artikel stehen auch und auf jeden Fall einer nationalen Regelung entgegen, wonach die Steuer auf Antrag eines solchen Erwerbers unter Anwendung des höheren Freibetrags berechnet wird, der für Schenkungen unter Beteiligung zumindest eines Gebietsansässigen gilt, wobei die Wahrnehmung dieser Option durch den gebietsfremden Erwerber bewirkt, dass für die Berechnung der Steuer auf die betreffende Schenkung alle Schenkungen, die dieser Schenkungsempfänger in den zehn Jahren vor und den zehn Jahren nach der Schenkung von derselben Person erhalten hat, zusammengerechnet werden.

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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 18.10.2016 15:44

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