EuGH, Urt. v. 31.1.2013 – Rs. C-301/11 – Kommission ./. Niederlande; EuGH, Urt. v. 25.4.2013 – Rs. C-64/11 – Kommission ./. Spanien

Weitere Urteile in Vertragsverletzungsverfahren gegen die Niederlande und gegen Spanien zur Entstrickungsbesteuerung

Wet inkomstenbelasting (niederländisches Einkommensteuergesetz) 2001 Art. 3.60, 3.61; Wet Vennootschapsbelasting (niederländisches Körperschaftsteuergesetz) 1969 Art. 15c, 15d; Real Decreto Legislativo 4/2004 zur Billigung der Neufassung des spanischen Körperschaftsteuergesetzes (texto refundido de la Ley del Impuesto sobre Sociedades) v. 5.3.2004 Art. 17 Abs. 1

Amtlicher Leitsatz der Rs. C-301/11: Das Königreich der Niederlande hat durch den Erlass und die Beibehaltung einer nationalen Regelung, die die Besteuerung nicht realisierter Wertzuwächse bei der Verlagerung eines Unternehmens oder der Verlegung des satzungsmäßigen oder tatsächlichen Sitzes einer Gesellschaft in einen anderen Mitgliedstaat vorsieht, gegen seine Verpflichtungen aus Art. 49 AEUV verstoßen.

Nichtamtlicher erster Leitsatz der Rs. C-64/11: Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Pflichten aus Art. 49 AEUV verstoßen, dass es Art. 17 Abs. 1 des Real Decreto Legislativo 4/2004 zur Billigung der Neufassung des spanischen Körperschaftsteuergesetzes (texto refundido de la Ley del Impuesto sobre Sociedades) v. 5.3.2004 erlassen hat, nach dem in Fällen der Verlegung des Sitzes einer spanischen Gesellschaft in einen anderen Mitgliedstaat oder in Fällen der Überführung von Vermögenswerten einer in Spanien belegenen festen Niederlassung in einen anderen Mitgliedstaat die nicht realisierten stillen Reserven in die steuerliche Bemessungsgrundlage des Veranlagungszeitraums [der Verlegung] einbezogen werden, während diese Wertzuwächse keine unmittelbaren steuerlichen Auswirkungen haben, wenn diese Vorgänge innerhalb Spaniens stattfinden. (Eigene Übersetzung des Autors aus der spanischen Sprachfassung des Urteils).

Download EuGH, Urt. v. 31.1.2013 – Rs. C-301/11 – Kommission ./. Niederlande und v. 25.4.2013 – Rs. C-64/11 – Kommission ./. Spanien


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 07.06.2013 14:32

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