BFH, Urt. v. 30.7.2014 - I R 74/12

Keine Hinzurechnung negativer Aktiengewinne aus der Rückgabe von Fondsanteilen im Streitjahr 2002

KAGG § 40a Abs. 1, § 43 Abs. 18; KStG § 8b Abs. 2 und 3; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1

Bei der Rückgabe von Fondsanteilen begrenzt § 40a Abs. 1 KAGG a.F. die erzielten Einnahmen für die Anwendung der Steuerfreistellung auf Veräußerungsgewinne und anteilige nicht realisierte Wertsteigerungen und schließt zugleich einen saldierenden Einfluss von anderen Teilmengen des bei der Rückgabe erzielten wirtschaftlichen Ergebnisses der Anteilsscheine aus. Damit fehlt es im Streitjahr 2002 an einer Rechtsgrundlage für die Hinzurechnung eines sog. negativen Aktiengewinns.

(nicht amtlicher Leitsatz)

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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 09.01.2015 14:51

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