EuGH, Schlussantr. v. 7.2.2018 – C-685/16 – EV

Kapitalverkehrsfreiheit: EuGH: Generalanwalt hält gewerbesteuerliches Schachtelprivileg für Drittstaatengesellschaften für unionsrechtswidrig

EG Art. 56 ff.; GewStG § 9 Nr. 7

Die Art. 56 ff. EG sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Vorschrift wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegenstehen, nach der für die gewerbesteuerliche Festsetzung des Gewinns und der Hinzurechnungen deren Kürzung um Gewinne aus Anteilen an Kapitalgesellschaften, die in einem Drittland außerhalb der Europäischen Union ansässig sind, an schärfere Bedingungen geknüpft ist als die Kürzung um Gewinne aus Anteilen an einer nicht steuerbefreiten gebietsansässigen Kapitalgesellschaft, ohne dass solche Bedingungen angemessen, notwendig und verhältnismäßig wären, um Steuermissbrauch oder -betrug zu vermeiden.


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 16.04.2018 12:51

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