EuGH, Schlussantr. v. 24.10.2013 – Rs. C-80/12 – Felixstowe Dock and Railway Company u.a. (Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen)

Reichweite der Niederlassungsfreiheit bei einem durch Drittstaatsgesellschaft beherrschten Konzern im Rahmen des britischen „group relief“

AEUV Art. 49, 54; EG Art. 43, 49 ; ICTA (Income and Corporation Taxes Act) 1988 section 402, 406, 413

Unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens verstößt eine für eine Konsortialabzugsregelung geltende Voraussetzung, wonach die Bindegliedgesellschaft entweder in dem betreffenden Mitgliedstaat ansässig sein oder ihre Geschäftstätigkeit in diesem Mitgliedstaat durch eine dort ansässige Betriebsstätte ausüben muss, gegen die Art. 43 EG und 48 EG (jetzt die Art. 49 AEUV und 54 AEUV). Diese Bestimmungen verbieten jedoch nicht, in einer nationalen Regelung als Voraussetzung vorzusehen, dass die unterste gemeinsame Muttergesellschaft innerhalb des Konzerns, dem die Bindegliedgesellschaft und die Gesellschaften angehören, denen die Verluste aus steuerlichen Gründen übertragen werden, in einem Mitgliedstaat oder in einem dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörigen Staat ansässig sein muss und dass die Verbindungen zwischen der Bindegliedgesellschaft und den Gesellschaften, denen die Verluste aus steuerlichen Gründen übertragen werden, ausschließlich über solche Gesellschaften bestehen. [...]

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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 06.12.2013 11:29

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