EuGH, Schlussantr. v. 12.6.2013 – Rs. C-181/12 – Welte

Unterschiedliche Behandlung von Erwerben bei Erbanfall durch gebietsansässige und nicht gebietsansässige Personen

ErbStG § 16; AEUV Art. 63, 64, 65

Die Art. 56 EG, 57 EG und 58 EG (jetzt Art. 63, 64, 65 AEUV) sind dahin auszulegen, dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaats über die Erhebung der Erbschaftsteuer entgegenstehen, die beim Erwerb durch Erbanfall eines im Inland belegenen Grundstücks von einer Person mit Wohnsitz in einem Drittstaat für den in demselben Drittstaat wohnhaften Erwerber einen Steuerfreibetrag von 2.000 € vorsieht, während ein Steuerfreibetrag von 500.000 € gewährt worden wäre, wenn der Erblasser oder der Erbe des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls seinen Wohnsitz in dem betreffenden Mitgliedstaat gehabt hätte.

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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 06.08.2013 13:47

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