FG Köln, Beschl. v. 17.5.2017 – 2 K 773/16

Niederlassungsfreiheit: Dritte Vorlage zur Unionsrechtsvereinbarkeit der Anti-Treaty-Shopping-Regelung des § 50d Abs. 3 EStG

AEUV Art. 49, 54; Mutter-Tochter-Richtlinie Art. 1 Abs. 2; EStG § 50d Abs. 3

Es bestehen Zweifel, ob die Beschränkung der Erstattung von Kapitalertragsteuer auf Dividenden an Gesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat nach § 50d Abs. 3 EStG 2012 mit der Niederlassungsfreiheit nach Art. 49 AEUV vereinbar ist, wenn der an dem Empfänger der Dividende beteiligte Gesellschafter im Inland unbeschränkt steuerpflichtig und zur Anrechnung der Kapitalertragsteuer berechtigt ist.

(nicht amtliche Leitsätze)

FG Köln, Beschl. v. 17.5.20172 K 773/16


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 24.11.2017 14:04

zurück zur vorherigen Seite