FG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 12.4.2016 – 1 K 1001/14

Umwandlung: Zu den steuerlichen Folgen einer Abwärtsverschmelzung, wenn die Anteile an der übernehmenden Körperschaft auf ausländische Anteilseigner übergehen

UmwG § 2 Nr. 1; UmwStG § 11 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1, § 11 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 2; KStG § 8b Abs. 2 Satz 1, § 8b Abs. 3, § 12; DBA-USA1999 Art. 13 Abs. 5

Die Anteile an der übernehmenden Körperschaft können bei einer Abwärtsverschmelzung auch dann mit ihrem Buchwert angesetzt werden, wenn das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland an diesen Anteilen nach der Umwandlung ausgeschlossen ist (§ 11 Abs. 2 Satz 2 UmwStG). Auch eine Entstrickungsbesteuerung nach § 12 Abs. 1 KStG kommt in diesen Fällen nicht in Betracht.

(nicht amtlicher Leitsatz)

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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 13.10.2016 11:38

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