BMF-Schreiben

Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Mit BMF-Schreiben v. 8.9.2021 hat die Finanzverwaltung zur bestehenden Konsultationsvereinbarung betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns sowie staatliche Unterstützungsleistungen an unselbständig Erwerbstätige während der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie Stellung genommen.

BMF-Schreiben v. 8.9.2021 - IV B 2 - S 1301-CHE/07/10015-16, DOK 2021/0970548

DBA-Schweiz

Im Hinblick auf die andauernden Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie beabsichtigen die zuständigen Behörden, die Konsultationsvereinbarung betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns sowie staatliche Unterstützungsleistungen an unselbständig Erwerbstätige während der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie vom 11. Juni 2020 einschließlich der Ergänzungen durch Konsultationsvereinbarungen vom 30. November 2020 und 27. April 2021 nicht vor dem 31. Dezember 2021 zu kündigen.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 09.09.2021 15:53
Quelle: BMF online

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