Heft 12 / 2018

In der aktuellen Ausgabe ISR Heft 12 (Erscheinungstermin: 10. Dezember 2018) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Außensteuerrecht

Schurowski, Sophie, Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Abs. 2 und § 138b AO – Besprechung des BMF-Schreibens v. 5.2.2018, ISR 2018, 417-423

Der Beitrag gibt einen inhaltlichen Überblick zu den aktuellen Regelungen bzgl. der Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Abs. 2 und § 138b AO und dem BMF-Schreiben v. 5.2.2018 (BStBl. I 2018, 289). Im Anschluss werden die Sanktionen und praktischen Implementierungshürden dieser neuen Ausweitung der Anzeigepflichten für die Finanzindustrie dargestellt. Hiernach wird eine rechtliche Einordnung vorgenommen und es werden verfassungsrechtliche Aspekte beleuchtet. Ein abschließendes Fazit über die Anzeigepflichten und ein Ausblick werden am Ende dieses Artikels gegeben.

Reiter, Christian / Massoner, Christian, Privatinvestments in Kryptowährungen – Update zur internationalen Besteuerung in Deutschland und Österreich, ISR 2018, 424-430

Investments in Kryptowährungen – wie Bitcoin, Ethereum und Ripple – haben in den letzten Jahren einen wahren Boom erlebt. Trotz der starken Volatilität dieser Assetklasse mit Kursentwicklungen im dreistelligen Prozentbereich konnten Privatanleger erhebliche Wertzuwächse vereinnahmen. Diese (Währungs-)gewinne geraten nun bei steuerlichen Außenprüfungen verstärkt in den Fokus der deutschen bzw. österreichischen Finanzverwaltung. Ein Vergleich der steuerlichen Behandlung von unterschiedlichen Investmentvorgängen bei virtuellen Währungen soll Hinweise für eine rechtssichere Handhabung beim Privatanleger in beiden Ländern entwickeln, da hier in wesentlichen Bereichen teilweise auch seitens der Finanzverwaltung noch klare Anweisungen fehlen.

BFH v. 18.4.2018 - I R 37/16 / Schlücke, Katharina, Voraussichtlich dauernde Wertminderung bei verzinslichen Wertpapieren – Begriff “Wirtschaftlicher Zusammenhang“ in § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG, ISR 2018, 430-432

DBA/OECD

BFH v. 25.4.2018 - I R 59/15 / Faber, Stephan / Schwenk, Charlotte, Freistellungsbescheinigung im Steuerabzugsverfahren und Behandlung von Gesamtproduktionen im Rahmen des Art. 17 Abs. 2 DBA-Österreich 2000, ISR 2018, 433-435

FG Hamburg v. 9.11.2017 - 6 K 14/17 / Kahlenberg, Christian, DBA-rechtliche Einordung von Geschäftsführergehältern im DBA-Polen, ISR 2018, 435-438

Europäisches Steuerrecht

Henze, Thomas, Aktuelle Entwicklungen der EuGH-Rechtsprechung zu den direkten Steuern im Jahr 2018, ISR 2018, 438-446

Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die im zurückliegenden Jahr ergangenen Urteile des Gerichtshofs der EU zu den direkten Steuern. Er konzentriert sich auf die folgenden Bereiche: Besteuerung von Dividenden und Missbrauchsbekämpfung, Niederlassungsfreiheit und Fremdvergleichsgrundsatz, grenzüberschreitende Verlustberücksichtigung, steuerliche Fragen im Verhältnis EU-Schweiz und das Verbot staatlicher Beihilfen durch das Steuerrecht.

EuGH v. 20.9.2018 - C-685/16 / Müller, Stefan / Kollmann, Jasmin, Gewerbesteuerliches Schachtelprivileg nach § 9 Nr. 7 GewStG nicht mit Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar, ISR 2018, 446-450

EuGH v. 14.6.2018 - C-440/17 / Oppel, Florian, Niederlassungsfreiheit und Mutter-Tochter-Richtlinie stehen § 50d Abs. 3 EStG 2012 entgegen, ISR 2018, 450-453

Internationale Steuerplanung/Verrechnungspreise

Köhler, Stefan, Ganz oder gar nicht(?): Substantiierte Gewinne durch die EU-Grundfreiheiten vor der Hinzurechnungsbesteuerung geschützt, ISR 2018, 453-460

Die deutsche Finanzrechtsprechung hatte bislang wenig Gelegenheit, sich mit der Auslegung des Begriffs “tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit“, wie sie über die EuGH-Rspr. in Sachen Cadbury-Schweppes in § 8 Abs. 2 AStG Eingang gefunden hat, zu beschäftigen. Dabei hat dieser Begriff für die Praxis eine hohe Bedeutung, geht es doch darum, dass niedrig besteuerte passive Einkünfte bei Vorliegen einer “tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit“ aufgrund der unionsrechtlichen Grundfreiheiten von der Hinzurechnungsbesteuerung ausgenommen bleiben. Ein erstinstanzliches Urteil des FG Münster sowie die nunmehr erfolgte revisionsrechtliche Überprüfung durch den BFH haben einige Zweifelsfragen geklärt sowie bestimmte Rechtsprechungsgrundsätze bestätigt. Die nachfolgenden Ausführungen geben einen Überblick zum Stand der erreichten Rechtslage und leiten hieraus Überlegungen für die Praxis ab.

Editorial, ISR 2018, R1

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom