Außensteuerrecht
Kaminski, Bert / Melhem, Younes / Hundrieser, Matthis, Ausgewählte Zweifelsfragen des § 8d KStG im grenzüberschreitendem Kontext, ISR 2018, 341-347
Der § 8d KStG zur Verlustrettung bei schädlichen Beteiligungserwerben i.S.d. § 8c
KStG ist mit erheblichen Zweifelsfragen verbunden und eröffnet insbesondere im grenzüberschreitendem
Kontext Raum für Interpretationen des Anwendungsbereichs (vgl. zur Kritik des § 8d
KStG im Verhältnis zu § 2a EStG Kaminski/Melhem/Hundrieser, ISR 2018, 301 ff.). So wird z.T. die Auffassung vertreten, dass sich schädliche
Ereignisse im Ausland nicht auf den fortführungsgebundenen Verlust auswirken, wenn
es sich dabei um nach DBA-Recht freigestellte Betriebsstätteneinkünfte handelt (vgl.
Leibner/Dötsch in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, § 8d KStG Rz. 66; Schnitger in Schnitger/Fehrenbacher2, § 8d KStG Rz. 159). Dieser Beitrag analysiert ausgewählte
Zweifelsfragen der Anwendung des § 8d KStG im grenzüberschreitenden Kontext.
Meier, Richard, Immobilien-Kapitalgesellschaften und das Risiko einer reflexartigen Entstrickung bei
(mittelbarer) Veräußerung für beschränkt Steuerpflichtige?, ISR 2018, 347-356
Durch die in einem derzeitigen Regierungsentwurf geplante Änderung des § 49 Abs. 1
Nr. 2 Buchst. e EStG soll das Besteuerungsrecht Deutschlands bezüglich der Gewinne
aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften – deren Wert zu mehr als
50 % (un-/mittelbar) aus Immobilien zu irgendeinem Zeitpunkt in den letzten 365 Tagen
bestand – ab 2019 eingeführt werden. Während sich für Kapitalgesellschaften als Veräußerer
in den meisten Fällen effektiv nichts ändern sollte (aufgrund der 100%igen Steuerfreistellung
des § 8b KStG), entsteht für natürliche Personen grundsätzlich eine Steuerbelastung
(aufgrund der nur 40%igen Steuerbefreiung des § 3 Nr. 40 EStG). Allerdings wird nicht
selten eine abkommensrechtlich engere Vorschrift der geplanten Besteuerung entgegenstehen,
zumindest, bis die jeweiligen DBA geändert wurden, bspw. durch das Multilaterale Instrument.
Bis dahin droht das Besteuerungsrecht Deutschlands bei (mehrstöckigen) Immobilienbeteiligungen
reflexartig bei (un-/mittelbarem) Verkauf der Immobilie ausgeschlossen zu werden.
Insoweit stellt sich die Frage, ob es im Verkaufszeitpunkt zu einer sofortigen Entstrickungsbesteuerung
auf den höheren Ebenen für die nunmehr beschränkt Steuerpflichtigen kommt.
DBA/OECD
FG Hessen v. 25.4.2018 - 9 K 24/18 / Danz, Daniela, Besteuerungsrecht für Einkünfte eines Auslandsmitarbeiters bei kombifinanzierten Entwicklungshilfeprojekten, ISR 2018, 356-358
Europäisches Steuerrecht
Kühn, Julia, Die Rückforderung unionsrechtswidrig gewährter Steuerbeihilfen nach deutschem Recht, ISR 2018, 360-368
Das europäische Beihilfenrecht gewinnt zunehmend an Bedeutung für das deutsche Steuerrecht.
Immer häufiger erklären EuGH und EU-Kommission steuerliche Vergünstigungen für beihilfenrechtswidrig
und ordnen die Rückforderung des Vorteils an. Sodann steht das deutsche Rechtssystem
vor der Herausforderung, eine Vergünstigung zurückzufordern, die gerade aufgrund des
deutschen Rechts gewährt wurde. Dies ist insbesondere dann schwierig, wenn eine Rückforderung
aufgrund nationaler Prinzipien grundsätzlich nicht mehr möglich ist. Der BFH beruft
sich bislang bei der Rückforderung lediglich auf “zwingende Gründe des Gemeinwohls“
(BFH v. 30.1.2009 – VII B 180/08, BFHE 224, 372 [376]). Die Verfasserin untersucht
in diesem Beitrag nach welcher deutschen Norm eine gewährte Steuerbeihilfe zurückgefordert
werden kann und geht der Frage nach, inwieweit nationale Prinzipien, wie etwa Rechtssicherheit
und Vertrauensschutz, einer Rückforderung entgegenstehen können.
EuGH v. 28.6.2018 - C-219/16 P / Micker, Lars, Sanierungsklausel verstößt nicht gegen EU-Beihilferecht, ISR 2018, 368-370
Internationale Steuerplanung/Verrechnungspreise
Junkers, Lars, Lösungen der OECD/G20 und Europäischen Kommission zur Besteuerung der Digital Economy
– Eine kritische Auseinandersetzung, ISR 2018, 370-378
Sowohl die OECD als auch die EU-Kommission haben sich abermals im Rahmen des BEPS-Projektes
mit der Besteuerung von digitalen Leistungen befasst. Kurz nacheinander (jeweils im
März 2018) haben beide Organisationen ihre Arbeiten zu diesem Thema veröffentlicht.
Während die OECD noch abstrakte Empfehlungen ausspricht, wie die Besteuerung von digital
tätigen Unternehmen erfolgen könnte, bestehen von Seiten der EU-Kommission bereits
konkrete Richtlinienvorschläge. Der Beitrag beleuchtet kritisch die Empfehlungen der
OECD und der EU?Richtlinienvorschläge sowie die damit verbundenen Imponderabilien
und zeigt ggf. Lösungsvorschläge auf.
Wenzel, Benedikt, Horizontal Monitoring in Österreich – ein Wegweiser für die Zukunft der deutschen
Großbetriebsprüfung?, ISR 2018, 378-380
Der Aufwand bei der Durchführung einer Betriebsprüfung bei Großkonzernen nimmt sowohl
bei den Steuerpflichtigen selbst als auch bei den Steuerbehörden immer weiter zu.
Um diesem Trend entgegenzuwirken und eine Alternative zur “standardmäßigen“ Betriebsprüfung
zu bieten, wurde in Österreich mit dem Jahressteuergesetz 2018 eine gesetzliche Grundlage
für das sog. “Horizontal Monitoring“ geschaffen. Dieses soll bei Unternehmen, die
bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die nachgelagerte Betriebsprüfung durch eine laufende
steuerliche Begleitung durch das Finanzamt ersetzen.Der folgende Beitrag fasst die
Entwicklung und Voraussetzungen für die Anwendung des Horizontal Monitoring zusammen
und stellt erste Überlegungen zu einer entsprechenden Umsetzung in der deutschen Betriebsprüfungspraxis
an.