Heft 10 / 2018

In der aktuellen Ausgabe ISR Heft 10 (Erscheinungstermin: 10. Oktober 2018) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Außensteuerrecht

Kaminski, Bert / Melhem, Younes / Hundrieser, Matthis, Ausgewählte Zweifelsfragen des § 8d KStG im grenzüberschreitendem Kontext, ISR 2018, 341-347

Der § 8d KStG zur Verlustrettung bei schädlichen Beteiligungserwerben i.S.d. § 8c KStG ist mit erheblichen Zweifelsfragen verbunden und eröffnet insbesondere im grenzüberschreitendem Kontext Raum für Interpretationen des Anwendungsbereichs (vgl. zur Kritik des § 8d KStG im Verhältnis zu § 2a EStG Kaminski/Melhem/Hundrieser, ISR 2018, 301 ff.). So wird z.T. die Auffassung vertreten, dass sich schädliche Ereignisse im Ausland nicht auf den fortführungsgebundenen Verlust auswirken, wenn es sich dabei um nach DBA-Recht freigestellte Betriebsstätteneinkünfte handelt (vgl. Leibner/Dötsch in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, § 8d KStG Rz. 66; Schnitger in Schnitger/Fehrenbacher2, § 8d KStG Rz. 159). Dieser Beitrag analysiert ausgewählte Zweifelsfragen der Anwendung des § 8d KStG im grenzüberschreitenden Kontext.

Meier, Richard, Immobilien-Kapitalgesellschaften und das Risiko einer reflexartigen Entstrickung bei (mittelbarer) Veräußerung für beschränkt Steuerpflichtige?, ISR 2018, 347-356

Durch die in einem derzeitigen Regierungsentwurf geplante Änderung des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e EStG soll das Besteuerungsrecht Deutschlands bezüglich der Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften – deren Wert zu mehr als 50 % (un-/mittelbar) aus Immobilien zu irgendeinem Zeitpunkt in den letzten 365 Tagen bestand – ab 2019 eingeführt werden. Während sich für Kapitalgesellschaften als Veräußerer in den meisten Fällen effektiv nichts ändern sollte (aufgrund der 100%igen Steuerfreistellung des § 8b KStG), entsteht für natürliche Personen grundsätzlich eine Steuerbelastung (aufgrund der nur 40%igen Steuerbefreiung des § 3 Nr. 40 EStG). Allerdings wird nicht selten eine abkommensrechtlich engere Vorschrift der geplanten Besteuerung entgegenstehen, zumindest, bis die jeweiligen DBA geändert wurden, bspw. durch das Multilaterale Instrument. Bis dahin droht das Besteuerungsrecht Deutschlands bei (mehrstöckigen) Immobilienbeteiligungen reflexartig bei (un-/mittelbarem) Verkauf der Immobilie ausgeschlossen zu werden. Insoweit stellt sich die Frage, ob es im Verkaufszeitpunkt zu einer sofortigen Entstrickungsbesteuerung auf den höheren Ebenen für die nunmehr beschränkt Steuerpflichtigen kommt.

DBA/OECD

FG Hessen v. 25.4.2018 - 9 K 24/18 / Danz, Daniela, Besteuerungsrecht für Einkünfte eines Auslandsmitarbeiters bei kombifinanzierten Entwicklungshilfeprojekten, ISR 2018, 356-358

Europäisches Steuerrecht

Kühn, Julia, Die Rückforderung unionsrechtswidrig gewährter Steuerbeihilfen nach deutschem Recht, ISR 2018, 360-368

Das europäische Beihilfenrecht gewinnt zunehmend an Bedeutung für das deutsche Steuerrecht. Immer häufiger erklären EuGH und EU-Kommission steuerliche Vergünstigungen für beihilfenrechtswidrig und ordnen die Rückforderung des Vorteils an. Sodann steht das deutsche Rechtssystem vor der Herausforderung, eine Vergünstigung zurückzufordern, die gerade aufgrund des deutschen Rechts gewährt wurde. Dies ist insbesondere dann schwierig, wenn eine Rückforderung aufgrund nationaler Prinzipien grundsätzlich nicht mehr möglich ist. Der BFH beruft sich bislang bei der Rückforderung lediglich auf “zwingende Gründe des Gemeinwohls“ (BFH v. 30.1.2009 – VII B 180/08, BFHE 224, 372 [376]). Die Verfasserin untersucht in diesem Beitrag nach welcher deutschen Norm eine gewährte Steuerbeihilfe zurückgefordert werden kann und geht der Frage nach, inwieweit nationale Prinzipien, wie etwa Rechtssicherheit und Vertrauensschutz, einer Rückforderung entgegenstehen können.

EuGH v. 28.6.2018 - C-219/16 P / Micker, Lars, Sanierungsklausel verstößt nicht gegen EU-Beihilferecht, ISR 2018, 368-370

Internationale Steuerplanung/Verrechnungspreise

Junkers, Lars, Lösungen der OECD/G20 und Europäischen Kommission zur Besteuerung der Digital Economy – Eine kritische Auseinandersetzung, ISR 2018, 370-378

Sowohl die OECD als auch die EU-Kommission haben sich abermals im Rahmen des BEPS-Projektes mit der Besteuerung von digitalen Leistungen befasst. Kurz nacheinander (jeweils im März 2018) haben beide Organisationen ihre Arbeiten zu diesem Thema veröffentlicht. Während die OECD noch abstrakte Empfehlungen ausspricht, wie die Besteuerung von digital tätigen Unternehmen erfolgen könnte, bestehen von Seiten der EU-Kommission bereits konkrete Richtlinienvorschläge. Der Beitrag beleuchtet kritisch die Empfehlungen der OECD und der EU?Richtlinienvorschläge sowie die damit verbundenen Imponderabilien und zeigt ggf. Lösungsvorschläge auf.

Wenzel, Benedikt, Horizontal Monitoring in Österreich – ein Wegweiser für die Zukunft der deutschen Großbetriebsprüfung?, ISR 2018, 378-380

Der Aufwand bei der Durchführung einer Betriebsprüfung bei Großkonzernen nimmt sowohl bei den Steuerpflichtigen selbst als auch bei den Steuerbehörden immer weiter zu. Um diesem Trend entgegenzuwirken und eine Alternative zur “standardmäßigen“ Betriebsprüfung zu bieten, wurde in Österreich mit dem Jahressteuergesetz 2018 eine gesetzliche Grundlage für das sog. “Horizontal Monitoring“ geschaffen. Dieses soll bei Unternehmen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die nachgelagerte Betriebsprüfung durch eine laufende steuerliche Begleitung durch das Finanzamt ersetzen.Der folgende Beitrag fasst die Entwicklung und Voraussetzungen für die Anwendung des Horizontal Monitoring zusammen und stellt erste Überlegungen zu einer entsprechenden Umsetzung in der deutschen Betriebsprüfungspraxis an.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom