EuGH, Urt. v. 19.11.2015 – Rs. C-632/13 – Hirvonen

Freizügigkeit: Einräumung eines Wahlrechts für Grenzgänger zwischen (Quellen-)Besteuerung der Bruttoeinkünfte oder Veranlagung der Nettoeinkünfte ist nicht unionsrechtswidrig

AEUV Art. 21

Werden im Rahmen der Einkommensteuer gebietsfremden Steuerpflichtigen, die ihre Einkünfte überwiegend im Quellenstaat erzielen und sich für die Quellensteuerregelung entschieden haben, die persönlichen, gebietsansässigen Steuerpflichtigen im Rahmen der normalen Besteuerungsregelung gewährten Freibeträge versagt, liegt keine gegen Art. 21 AEUV verstoßende Diskriminierung vor, sofern die gebietsfremden Steuerpflichtigen nicht einer insgesamt höheren Besteuerung unterworfen werden als gebietsansässige Steuerpflichtige und ihnen gleichgestellte Personen, deren Situation mit der ihren vergleichbar ist.

EuGH, Urt. v. 19.11.2015Rs. C-632/13Hirvonen


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 02.03.2016 13:45

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