Heft 4 / 2024

In der aktuellen Ausgabe ISR Heft 4 (Erscheinungstermin: 10. April 2024) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Außensteuerrecht

Aufsätze

Becker, Jan Dierk / Reeb, Dominik, Joint Ventures im verstärkten Fokus der Hinzurechnungsbesteuerung, ISR 2024, 117-123

Nach der Neuregelung des AStG im ATAD-UmsG und dem dazu veröffentlichten AEAStG stehen ausländische Joint Ventures deutscher Konzerne im verstärkten Fokus der Hinzurechnungsbesteuerung. Denn zum einen wird die Beteiligung eines unbeschränkt Steuerpflichtigen aus Sicht der Finanzverwaltung bereits dann mit den Beteiligungen anderer JV-Partner zusammengerechnet, wenn im JV-Vertrag Abstimmungen über die Modalitäten des (Hinzu-)Erwerbs oder der (Teil-)Übertragung der Anteile an der JV-Gesellschaft bzw. über die Finanzierung der JV-Gesellschaft getroffen werden. Da sich solche Regelungen wohl in den meisten JV-Verträgen finden, sollte der Kreis der ausländischen JV-Gesellschaften, die hiernach i.S.d. AStG “schädlich“ beherrscht werden, erheblich sein. Zum anderen sollen die Beteiligungen ausländischer JV-Gesellschaften dem inländischen z.B. 25 %-beteiligten JV-Partner stets in voller Höhe zuzurechnen sein, woraus sich wiederum eine deutliche Ausweitung des Anwendungsbereichs der Hinzurechnungsbesteuerung ergibt.

Ditz, Xaver, Verrechnungspreiskorrekturen bei einer Produktionsverlagerung auf eine Schwestergesellschaft – Anmerkungen zum BFH-Urteil v. 9.8.2023, ISR 2024, 123-129

In seinem Urteil vom 9.8.2023 hat sich der BFH zu grundlegenden Fragen der Rechtsgrundlagen, der Korrektur von Verrechnungspreisen für Geschäftsbeziehungen zwischen Schwestergesellschaften und der Bestimmung von Verrechnungspreisen im Bericht der Produktion auseinandergesetzt. Ferner befasst sich der I. Senat erstmalig mit den Voraussetzungen einer Funktionsverlagerung gem. § 1 Abs. 3 Satz 9 AStG a.F. Der Autor stellt die wesentlichen Aussagen der Grundsatzentscheidung des BFH dar und unterzieht sie einer kritischen Würdigung.

Schwenke, Michael, Anmerkungen zum BFH-Urt. v. 9.8.2023 – I R 54/19 aus Sicht von Herrn Dr. Michael Schwenke, BFH, ISR 2024, 129-132

Der Autor nimmt zu wesentlichen Aussagen der Grundsatzentscheidung des BFH I R 54/19 zu Verrechnungspreisen bei der Produktionsverlagerung ins Ausland Stellung und ergänzt den Beitrag von Ditz in diesem Heft.

Rechtsprechung kompakt

BFH v. 6.9.2023 - I R 35/20 / Hummel, David, Wegzugsbesteuerung bei einem Wegzug in die Schweiz und Freizügigkeit, ISR 2024, 132-135

DBA/OECD

Aufsätze

Polatzky, Robert / Nonnenmacher, Roland / Gallenschütz, Niklas, “Von dem Wunsch geleitet“ - (Fast) ein Jahrzehnt vom Ende von BEPS 1.0 bis zum Multilateralen Instrument in Deutschland, ISR 2024, 135-141

Mit dem BEPSMLIAnwG rückt 10 Jahre nach Vorlage der BEPS-Abschlussberichte die Anwendung des MLI auf die erfassten deutschen DBA in Reichweite. Mit der tatsächlichen Anwendung des MLI in Deutschland ist voraussichtlich ab dem 1.1.2025 oder 1.1.2026 zu rechnen. Deutschland nutzt den multilateralen Ansatz des MLI allerdings nur geringfügig und hat in den vergangenen Jahren verstärkt auf bilaterale Abkommensverhandlungen gesetzt. Von den nur 14 deutschen, für das MLI angemeldeten DBA werden bis auf Weiteres aus verschiedenen Gründen lediglich neun mit dem BEPSMLIAnwG in das Regime des MLI überführt. Der vorliegende Artikel stellt die Historie der Umsetzung des BEPS-MLI in Deutschland dar, erläutert den mehrstufigen Prozess der MLI-Umsetzung in Deutschland und gibt einen Überblick über die an den erfassten DBA vorgenommenen Modifikationen.

Europäisches Steuerrecht

Beinert, Stefanie, Steuerertüchtigungsprogramme: Stand und Perspektiven der europäischen Steuerertüchtigungsprogramme (BEFIT, FASTER pp.), ISR 2024, 141-154

Nachdem die EU anfänglich Freizügigkeitsbeschränkungen im Binnenmarkt abbaute und schädliche Gewinnverlagerungen durch die Umsetzung der BEPS-Empfehlungen reduziert wurden, versucht die EU nun weitergehend in die Gesetzgebungskompetenz der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern einzugreifen. Die in Deutschland geübte Kritik, rechtlicher wie wirtschaftlicher Art, an der MindestbesteuerungsRL ist hoch und lässt Zweifel an den Erfolgsaussichten weiterer Harmonisierungsprojekte aufkommen, die nicht primär auf grenzüberschreitendes Handeln ausgerichtet sind. Der deutsche Gesetzgeber ist gefordert.

Rechtsprechung kompakt

EuGH v. 5.12.2023 - C-451/21 P und C-454/21 P / Piotrowski, Sophia, Für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärte Beihilfe – Pflicht zur Rückforderung der Beihilfe – Begriff ‚Vorteil‘ – Bestimmung des Referenzsystems, ISR 2024, 154-158



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