EuGH, Urt. v. 17.9.2015 – Rs. C-589/13 – F. E. Familienprivatstiftung Eisenstadt

Stiftung: Der Ausschluss des Unterbleibens bzw. der Erstattung der österreichischen Zwischensteuer bei Zuwendungen von Privatstiftungen an Begünstigte in einem DBA-(Mitglied-)Staat verletzt die Kapitalverkehrsfreiheit

EG Art. 56

Art. 56 EG ist dahin auszulegen, dass er einer Steuerregelung eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, nach der eine im Inland ansässige Privatstiftung im Rahmen der Zwischenbesteuerung der von ihr erzielten Kapitalerträge und Einkünfte aus der Veräußerung von Beteiligungen nur die Zuwendungen von ihrer Steuerbemessungsgrundlage für einen bestimmten Veranlagungszeitraum in Abzug bringen darf, die in diesem Veranlagungszeitraum vorgenommen und im Mitgliedstaat der Besteuerung der Stiftung bei den Begünstigten dieser Zuwendungen besteuert wurden, während diese nationale Steuerregelung einen derartigen Abzug ausschließt, wenn der Begünstigte in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und in dem Mitgliedstaat der Besteuerung der Stiftung aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens von der Steuer, der die Zuwendungen grundsätzlich unterliegen, befreit ist.

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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 12.11.2015 11:15

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