EuGH, Urt. v. 24.2.2015 – Rs. C-559/13 – Grünewald

Versorgungsleistungen: Abzug von vereinbarten Ver-sorgungsleistungen im Zuge einer vorweggenommenen Erbfolge bei beschränkter Einkommensteuerpflicht

AEUV Art. 63

Art. 63 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegensteht, die es einem gebietsfremden Steuerpflichtigen, der in diesem Mitgliedstaat gewerbliche Einkünfte aus Anteilen an einer Gesellschaft erzielt hat, die ihm von einem Elternteil im Wege einer vorweggenommenen Erbfolge übertragen wurden, verwehrt, von diesen Einkünften die Versorgungsleistungen abzuziehen, die er an diesen Elternteil als Gegenleistung für diese Übertragung gezahlt hat, während sie einem gebietsansässigen Steuerpflichtigen diesen Abzug gestattet.

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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 11.06.2015 15:18

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