EuGH, Urt. v. 12.6.2014 – Rs. C-39, 40, 41/13 – SCA Group Holding u.a.

Organschaft: Niederländische Gruppenbesteuerung verstößt gegen die Niederlassungsfreiheit

AEUV Art. 49, 54; EG Art. 43, 48

1. In den Rechtssachen C-39/13 und C-41/13 sind die Art. 49 AEUV und 54 AEUV dahin auszulegen, dass sie Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats entgegenstehen, nach denen eine gebietsansässige Muttergesellschaft mit einer gebietsansässigen Enkelgesellschaft eine steuerliche Einheit bilden kann, wenn sie diese über eine oder mehrere gebietsansässige Gesellschaft(en) hält, dies aber nicht möglich ist, wenn sie die Enkelgesellschaft über gebietsfremde Gesellschaften hält, die in diesem Mitgliedstaat keine Betriebsstätte haben.

2. In der Rechtssache C-40/13 sind die Art. 49 AEUV und 54 AEUV dahin auszulegen, dass sie Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats entgegenstehen, nach denen eine Regelung der steuerlichen Einheit auf eine gebietsansässige Muttergesellschaft, die gebietsansässige Tochtergesellschaften hält, Anwendung findet, nicht aber auf gebietsansässige Schwestergesellschaften, deren gemeinsame Muttergesellschaft ihren Sitz nicht in diesem Mitgliedstaat und dort keine Betriebsstätte hat.

Download EuGH, Urt. v. 12.6.2014 – Rs. C-39, 40, 41/13  


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 11.08.2014 13:33

zurück zur vorherigen Seite