BFH, Urt. v. 13.11.2013 – I R 38/13

Unbeschränkte Steuerpflicht: Standby-Wohnung als steuerlicher Wohnsitz

AO §§ 8, 9; EStG § 1 Abs. 1 Satz 1

Der Begriff des Wohnsitzes setzt voraus, dass der Steuerpflichtige die Wohnung innehat. Diese Anforderungen gelten gleichermaßen auch für im Inland belegene sog. Standby-Wohnungen, die von Piloten zusammen mit anderen Berufsangehörigen für die Ausübung ihrer nichtselbständigen Tätigkeit genutzt werden (Leitsatz des Verfassers).

Download BFH, Urt. v. 13.11.2013 – I R 38/13


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 11.07.2014 15:43

zurück zur vorherigen Seite