BFH v. 3.7.2014 – III R 53/12

Nachzahlungszinsen: Erlass von Nachzahlungszinsen nach Verrechnungspreiskorrektur – Verhältnisse des Zinsschuldners für die Beurteilung einer sachlichen Unbilligkeit entscheidend

AO § 227, § 233a

Die Frage, ob die Festsetzung von Zinsen unbillig ist, hängt nur von den Verhältnissen des jeweiligen Zinsschuldners ab; die Verhältnisse eines anderen Rechtssubjekts bleiben insoweit außer Betracht (Bestätigung der Rechtsprechung). Ein Zinserlass ist daher nicht geboten, wenn sich infolge einer Verrechnungspreiskorrektur einerseits die Körperschaftsteuer einer in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Kapitalgesellschaft mindert und diese infolge des Fehlens einer dem § 233a AO entsprechenden Regelung dort keine Erstattungszinsen beanspruchen kann, und sich andererseits infolge der Gewinnerhöhung einer inländischen (Schwester )Mitunternehmerschaft die Einkommensteuer des inländischen Anteilseigners erhöht.

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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 12.11.2014 13:38

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