BMF-Schreiben

DBA-Österreich: Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Besteuerung von Ärzten

Mit BMF-Schreiben v. 8.1.2024 hat die Finanzverwaltung über eine mit der Republik Österreich geschlossene Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Besteuerung von Ärzten informiert.

BMF-Schreiben v. 8.1.2024 - IV B 3 - S 1301-AUT/19/10006 :012, DOK 2023/1221389

DBA Österreich

Zur einheitlichen Anwendung und Auslegung des DBA-Österreich bezüglich der Besteuerung von Sonderklassegebühren, die an in der Grenzzone ansässige Ärztinnen und Ärzte gezahlt werden, haben die zuständigen Behörden gestützt auf Artikel 25 Absatz 3 DBA-Österreich eine Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Besteuerung von Ärzten geschlossen.

Die Konsultationsvereinbarung ist für Anwendungs- und Auslegungsfragen des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung vom 24.8.2000, zuletzt geändert durch das Protokoll vom 21.8.2023, anwendbar.

Dagegen soll die Konsultationsvereinbarung vom 4./9. April 2019 weiterhin im Anwendungsbereich des Abkommens vor Wirksamwerden des Protokolls vom 21.8.2023 gelten.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 18.01.2024 13:34
Quelle: BMF online

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