BMF-Schreiben

Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

Mit BMF-Schreiben v. 24.10.2023 wurde der zeitliche Anwendungsbereich von Verwaltungs– und Vollzugserleichterungen regelnden BMF–Schreiben verlängert.

BMF-Schreiben v. 24.10.2023 - IV C 4 - S 2223/19/10003 :023, DOK 2023/0792175

Mit BMF-Schreiben v. 17.3.2022 - IV C 4 - S 2223/19/10003 :013, BStBl I 2022, 330, v. 7.6.2022 - IV C 4 - S 2223/19/10003 :017, BStBl. I 2022, 923 und v. 13.3.2023 - III C 2 - S 7500/22/10005: 005, BStBl I 2023, 404 wurden zeitlich begrenzt diverse steuerliche Erleichterungen sowohl verfahrensrechtlicher als auch einzelsteuergesetzlicher Art zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten getroffen. Wegen des fortdauernden russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine hat das BMF nun angeordnet. den zeitlichen Anwendungsbereich der Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen bis auf Weiteres auch auf das Jahr 2024 zu erstrecken. Die Regelungen gelten somit für alle Maßnahmen, die bis 31.12.2024 durchgeführt werden.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 26.10.2023 14:39
Quelle: BMF online

zurück zur vorherigen Seite