Außensteuerrecht
Rasch, Stephan, Die neue Sichtweise des BFH zur Sperrwirkung – was ist fremdüblich und was nicht?, ISR 2019, 409-414
Der BFH hat mit Urt. v. 27.2.2019 (I R 73/16) seine Rechtsprechung bzgl. der Sperrwirkung
von Art. 9 OECD-MA gegenüber § 1 AStG aufgegeben. Der BFH zählt den Verzicht auf eine
Darlehensbesicherung bei konzerninternen grenzüberschreitenden Darlehen zu den nicht
fremdüblichen “Bedingungen“ i.S.d. § 1 AStG. Die außerbilanzielle Korrektur der Abschreibung
einer Darlehensforderung durch § 1 AStG wird auch nicht durch Art. 9 OECD-MA gesperrt,
da die fehlende Besicherung auch dort zu den “Bedingungen“ zählt, so dass eine Korrektur
der Abschreibung nach neuer Auffassung des ersten Senats des BFH auch nach den Vorgaben
der DBA nicht eingeschränkt ist. Der BFH hat diese Rechtsprechungsänderung jüngst
mit Urteilen vom 27.2.2019 – I R 51/17 und I R 81/17, bestätigt. Der vorliegende Beitrag
soll die einschneidende Rechtsprechungsänderung nachvollziehen und kritisch untersuchen.
BFH v. 10.4.2019 - I R 20/16 / Eilers, Stephan / Eiling, Astrid, Ertrag aus Währungskurssicherungsgeschäft erhöht steuerfreien Veräußerungsgewinn aus
Anteilsverkauf, ISR 2019, 414-416
BFH v. 3.7.2019 - II R 6/16 / Oppel, Florian, Zuwendungen einer Schweizer Stiftung (Schenkungsteuer), ISR 2019, 416-419
DBA/OECD
Rüsch, Gary, § 50d Abs. 11 EStG als korrespondierender Besteuerungstatbestand für grenzüberschreitende
laufende Beteiligungserträge bei hybriden Gesellschaften, ISR 2019, 419-424
Damit das abkommensrechtliche Schachtelprivileg nicht auf natürliche Personen bzw.
Personengesellschaften durchschlägt, wurde es innerstaatlich im Jahr 2012 durch § 50d
Abs. 11 EStG eingeschränkt. Im Vergleich zu anderen korrespondierenden Besteuerungstatbeständen
ist die Vorschrift in mehreren Punkten eine Besonderheit: Die Einordnung als korrespondierender
Besteuerungstatbestand erscheint hier bereits einer besonderen Begründung zu bedürfen
(s. Abschn. II.2.). Es geht zudem nur um ein innerstaatliches Abhängigkeitsverhältnis
(s. Abschn. II.2.b) und im Wesentlichen um Fragen der persönlichen Korrespondenz (s.
Abschn. II.3.a)).
BFH v. 20.3.2019 - II R 61/15 / Baßler, Johannes, Keine widerstreitenden Steuerfestsetzungen bei mehrfacher Berücksichtigungsmöglichkeit, ISR 2019, 424-425
BFH v. 10.10.2018 - I R 67/16 / Kempermann, Michael, Besteuerungsrecht und Abzug ausländischer Steuern bei Arbeitnehmertätigkeit im Ausland, ISR 2019, 425-428
Europäisches Steuerrecht
Kokott, Juliane, Grundrechte des Steuerzahlers im Kontext der Streitbeilegungs-RL, ISR 2019, 429-433
Der Beitrag behandelt die Grundrechte der Steuerpflichtigen speziell im Hinblick auf
die neue Streitbeilegungs-RL. Diese Richtlinie soll einen wirksamen und fairen Rechtsrahmen
zur Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang von Doppel- und Mehrfachbesteuerungen
bieten. Das Grundrecht auf Eigentum gewährt aber keinen Schutz vor Doppelbesteuerung.
Wichtiger im Anwendungsbereich der Streitbeilegungs-RL sind daher die Grundrechte
auf Zugang zu Gericht und zu Dokumenten sowie auf rechtliches Gehör. Die Grundrechte
binden die Mitgliedstaaten allerdings nur “bei der Durchführung des Rechts der Union“
(Art. 51 GrCh) bzw. bei Verletzung von durch das Recht der Union garantierten Rechten
und Freiheiten (Art. 47 GrCh).
Miller, Robin, Aktuelles zum Thema Grundrechtsschutz von Steuerpflichtigen – zugleich Konferenzbericht
zum Seminar der ILA Study Group on International Tax Law zu “Public international
law and taxation“ am 11.10.2019 in Luxemburg, ISR 2019, 434-436
Verschiedene Forschungsprojekte im Bereich des Internationalen Steuerrechts behandeln
die Rechte von Steuerpflichtigen und untersuchen den Stand des Schutzes dieser Rechte
weltweit. Tatsächlich handelt es sich beim Steuerrecht inzwischen um eine höchst internationale
Materie. Unter diesen Vorzeichen kamen im Oktober Praktiker und Wissenschaftler in
Luxemburg zusammen, um die Rechte von Steuerpflichtigen im europäischen Raum zu erörtern.
EuGH v. 26.2.2019 - C-581/17 / Hummel, David, Auch im Verhältnis zur Schweiz gibt es keine Wegzugsbesteuerung ohne Stundungsmöglichkeit,
wenn im Inland erst bei Realisierung der stillen Reserven besteuert wird, ISR 2019, 436-438
EuGH v. 14.3.2019 - C-174/18 / Schamell, Judith, Steuerpflichtige, deren Einkünfte zum Teil in einem anderen als dem Wohnsitzmitgliedstaat
besteuert werden, dürfen in Bezug auf Steuervergünstigungen nicht anders behandelt
werden, als Steuerpflichtige, deren Einkünfte allesamt in Letzterem besteuert werden, ISR 2019, 438-441
Internationale Steuerplanung/Verrechnungspreise
Köhler, Stefan, Hinzurechnungsbesteuerung bei Direktinvestitionen in Drittstaatenfällen grundsätzlich
durch die Kapitalverkehrsfreiheit gesperrt, ISR 2019, 441-448
Mit Datum vom 22.5.2019 (I R 11/19 [I R 80/14]) hat der BFH das mit Spannung erwartete
Schlussurteil zu der Frage gefällt, in welchem Verhältnis die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung
zur Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 Abs. 1 AEUV) bei Direktinvestitionen in Drittstaatenfällen
steht. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Entscheidung, die tragenden
Rechtsgründe sowie die Konsequenzen für die Steuerpflichtigen.