Heft 12 / 2019

In der aktuellen Ausgabe ISR Heft 12 (Erscheinungstermin: 10. Dezember 2019) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

12

Außensteuerrecht

Rasch, Stephan, Die neue Sichtweise des BFH zur Sperrwirkung – was ist fremdüblich und was nicht?, ISR 2019, 409-414

Der BFH hat mit Urt. v. 27.2.2019 (I R 73/16) seine Rechtsprechung bzgl. der Sperrwirkung von Art. 9 OECD-MA gegenüber § 1 AStG aufgegeben. Der BFH zählt den Verzicht auf eine Darlehensbesicherung bei konzerninternen grenzüberschreitenden Darlehen zu den nicht fremdüblichen “Bedingungen“ i.S.d. § 1 AStG. Die außerbilanzielle Korrektur der Abschreibung einer Darlehensforderung durch § 1 AStG wird auch nicht durch Art. 9 OECD-MA gesperrt, da die fehlende Besicherung auch dort zu den “Bedingungen“ zählt, so dass eine Korrektur der Abschreibung nach neuer Auffassung des ersten Senats des BFH auch nach den Vorgaben der DBA nicht eingeschränkt ist. Der BFH hat diese Rechtsprechungsänderung jüngst mit Urteilen vom 27.2.2019 – I R 51/17 und I R 81/17, bestätigt. Der vorliegende Beitrag soll die einschneidende Rechtsprechungsänderung nachvollziehen und kritisch untersuchen.

BFH v. 10.4.2019 - I R 20/16 / Eilers, Stephan / Eiling, Astrid, Ertrag aus Währungskurssicherungsgeschäft erhöht steuerfreien Veräußerungsgewinn aus Anteilsverkauf, ISR 2019, 414-416

BFH v. 3.7.2019 - II R 6/16 / Oppel, Florian, Zuwendungen einer Schweizer Stiftung (Schenkungsteuer), ISR 2019, 416-419

DBA/OECD

Rüsch, Gary, § 50d Abs. 11 EStG als korrespondierender Besteuerungstatbestand für grenzüberschreitende laufende Beteiligungserträge bei hybriden Gesellschaften, ISR 2019, 419-424

Damit das abkommensrechtliche Schachtelprivileg nicht auf natürliche Personen bzw. Personengesellschaften durchschlägt, wurde es innerstaatlich im Jahr 2012 durch § 50d Abs. 11 EStG eingeschränkt. Im Vergleich zu anderen korrespondierenden Besteuerungstatbeständen ist die Vorschrift in mehreren Punkten eine Besonderheit: Die Einordnung als korrespondierender Besteuerungstatbestand erscheint hier bereits einer besonderen Begründung zu bedürfen (s. Abschn. II.2.). Es geht zudem nur um ein innerstaatliches Abhängigkeitsverhältnis (s. Abschn. II.2.b) und im Wesentlichen um Fragen der persönlichen Korrespondenz (s. Abschn. II.3.a)).

BFH v. 20.3.2019 - II R 61/15 / Baßler, Johannes, Keine widerstreitenden Steuerfestsetzungen bei mehrfacher Berücksichtigungsmöglichkeit, ISR 2019, 424-425

BFH v. 10.10.2018 - I R 67/16 / Kempermann, Michael, Besteuerungsrecht und Abzug ausländischer Steuern bei Arbeitnehmertätigkeit im Ausland, ISR 2019, 425-428

Europäisches Steuerrecht

Kokott, Juliane, Grundrechte des Steuerzahlers im Kontext der Streitbeilegungs-RL, ISR 2019, 429-433

Der Beitrag behandelt die Grundrechte der Steuerpflichtigen speziell im Hinblick auf die neue Streitbeilegungs-RL. Diese Richtlinie soll einen wirksamen und fairen Rechtsrahmen zur Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang von Doppel- und Mehrfachbesteuerungen bieten. Das Grundrecht auf Eigentum gewährt aber keinen Schutz vor Doppelbesteuerung. Wichtiger im Anwendungsbereich der Streitbeilegungs-RL sind daher die Grundrechte auf Zugang zu Gericht und zu Dokumenten sowie auf rechtliches Gehör. Die Grundrechte binden die Mitgliedstaaten allerdings nur “bei der Durchführung des Rechts der Union“ (Art. 51 GrCh) bzw. bei Verletzung von durch das Recht der Union garantierten Rechten und Freiheiten (Art. 47 GrCh).

Miller, Robin, Aktuelles zum Thema Grundrechtsschutz von Steuerpflichtigen – zugleich Konferenzbericht zum Seminar der ILA Study Group on International Tax Law zu “Public international law and taxation“ am 11.10.2019 in Luxemburg, ISR 2019, 434-436

Verschiedene Forschungsprojekte im Bereich des Internationalen Steuerrechts behandeln die Rechte von Steuerpflichtigen und untersuchen den Stand des Schutzes dieser Rechte weltweit. Tatsächlich handelt es sich beim Steuerrecht inzwischen um eine höchst internationale Materie. Unter diesen Vorzeichen kamen im Oktober Praktiker und Wissenschaftler in Luxemburg zusammen, um die Rechte von Steuerpflichtigen im europäischen Raum zu erörtern.

EuGH v. 26.2.2019 - C-581/17 / Hummel, David, Auch im Verhältnis zur Schweiz gibt es keine Wegzugsbesteuerung ohne Stundungsmöglichkeit, wenn im Inland erst bei Realisierung der stillen Reserven besteuert wird, ISR 2019, 436-438

EuGH v. 14.3.2019 - C-174/18 / Schamell, Judith, Steuerpflichtige, deren Einkünfte zum Teil in einem anderen als dem Wohnsitzmitgliedstaat besteuert werden, dürfen in Bezug auf Steuervergünstigungen nicht anders behandelt werden, als Steuerpflichtige, deren Einkünfte allesamt in Letzterem besteuert werden, ISR 2019, 438-441

Internationale Steuerplanung/Verrechnungspreise

Köhler, Stefan, Hinzurechnungsbesteuerung bei Direktinvestitionen in Drittstaatenfällen grundsätzlich durch die Kapitalverkehrsfreiheit gesperrt, ISR 2019, 441-448

Mit Datum vom 22.5.2019 (I R 11/19 [I R 80/14]) hat der BFH das mit Spannung erwartete Schlussurteil zu der Frage gefällt, in welchem Verhältnis die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung zur Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 Abs. 1 AEUV) bei Direktinvestitionen in Drittstaatenfällen steht. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Entscheidung, die tragenden Rechtsgründe sowie die Konsequenzen für die Steuerpflichtigen.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom