DBA/OECD
BFH v. 23.10.2018 - I R 74/16 / Weiss, Martin, Unbeschränkte Steuerpflicht bei inländischem Wohnsitz trotz Lebensmittelpunkts im
Ausland, ISR 2019, 157-159
Europäisches Steuerrecht
Nürnberg, Philip, Wegzugsbesteuerung im Verhältnis zur Schweiz nach dem Freizügigkeitsabkommen, ISR 2019, 159-165
Da die Schweiz kein Mitglied der EU ist, können sich aufgrund der wirtschaftlichen
Verflechtungen Probleme ergeben, welche sich auch auf das Steuerrecht der Mitgliedstaaten
auswirken. Als Lösung dessen wurde u.a. das Freizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen
der EU und der Schweiz abgeschlossen. Im Kontext des FZA haben zwei Fragen zu nationalstaatlichen
Regelungen der Wegzugsbesteuerung jüngst den EuGH beschäftigt. Unterschiedliche Verfahrensausgänge
in diesen Urteilen bei zunächst ähnlich wirkenden Sachverhalten, machen hierbei eine
Betrachtung erforderlich.
EuG v. 14.2.2019 - T-131/16, T-263/16 / Hoffmann, Benedikt, Beihilfecharakter von Tax Rulings im Zusammenhang mit der belgischen Steuerbefreiung
für Gewinnüberschüsse (sog. excess profit exemption), ISR 2019, 165-167
EuGH v. 25.7.2018 - C-128/16 P / Eisendle, David, Eine steuerlich transparente wirtschaftliche Interessensvereinigung kann ein begünstigtes
Unternehmen i.S.v. Art. 107 Abs. 1 AEUV sein, ISR 2019, 167-170
EuGH v. 26.2.2019 - C-135/17 / Müller, Stefan, Hinzurechnungsbesteuerung in Drittstaatenfällen und Gegenbeweis, ISR 2019, 170-174
Internationale Steuerplanung/Verrechnungspreise
Köhler, Stefan, Hinzurechnungsbesteuerung bei Direktinvestitionen in Drittstaatenfällen wohl bereits
seit dem Jahr 2001 grundsätzlich durch die Kapitalverkehrsfreiheit gesperrt, ISR 2019, 175-182
Mit Urteil vom 26.2.2019 hat der EuGH auf Vorlagebeschluss des BFH vom 12.10.2016
drei Fragen zur Anwendbarkeit der Hinzurechnungsbesteuerung vor dem Hintergrund der
Kapitalverkehrsfreiheit mehr oder minder klar beantwortet. Bei einem ersten Lesen
mag die EuGH-Entscheidung womöglich den Eindruck erwecken, dass diese keine wesentlichen
neuen Erkenntnisse enthalte. Nachstehend soll allerdings dargelegt werden, dass viele
gute Gründe dafür sprechen, dass die Anwendung der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung
bereits seit dem Jahr 2001 nicht mehr durch die sog. Stand-still-Klausel geschützt
ist, sondern die Kapitalverkehrsfreiheit grundsätzlich ihre Schutzwirkung auch für
Direktinvestitionen in solchen Drittstaaten entfaltet, mit denen Auskunftsabkommen
bzw. entsprechende DBA bestehen. Damit wären z.B. auch die seit 2018 “niedrigbesteuerte“
USA grundsätzlich im Schutzbereich der Kapitalverkehrsfreiheit. Entscheidend hierfür
ist die Frage, ob seit Ende 1993 im Grundsatz unveränderte Regelungen bzgl. der Hinzurechnungsbesteuerung
durchgehend Geltung besaßen oder ob diese unterbrochen bzw. durch andere Regelungen
ersetzt wurden. Von Letzterem sollte nach der hier vertretenen Auffassung auszugehen
sein.
Rasch, Stephan / Mank, Katharina, Verständigungs- und Schiedsverfahren als Instrumente zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, ISR 2019, 182-189
Am 9.10.2018 hat das BMF das neue “Merkblatt zum internationalen Verständigungs- und
Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen“ verabschiedet.
Dieses Merkblatt tritt an die Stelle des Merkblatts aus dem Jahr 2006. Die Änderungen
und Hinweise zur praktischen Durchführung von Verständigungsverfahren wurden bereits
in Teil 1 (ISR 2019, 68 ff.) dieses Beitrags vorgestellt. Im vorliegenden Teil 2 des
Beitrags setzen sich die Autoren kritisch mit den praktischen Herausforderungen auseinander,
die im Zuge des Verfahrens auftreten, zeigen Grenzen der Verständigungsverfahren aufgrund
der Vielzahl von Fällen und erörtern Alternativen.
Surmann, Markus, Ermäßigter Steuersatz für “Foreign Derived Intangible Income“ (FDII) – Führt die US-Version
einer Patentbox zu einer Anwendung von § 4j EStG?, ISR 2019, 190-195
Am 1.1.2018 trat in den USA der sog. Tax Cuts And Jobs Act in Kraft, nur zehn Tage
nach dessen Unterzeichnung durch Präsident Trump. Neben den vordergründig wahrgenommenen Themen, wie der Absenkung des Körperschaftssteuersatzes
auf 21 % und dem seit langem geforderten Wechsel zum Territorialitätsprinzip wurde
auch eine Steuervergünstigung für sog. “Foreign Derived Intangible Income“ eingeführt.
Dieser Beitrag geht der Frage nach, ob diese “US-Version einer Patentbox“ zu einer
Anwendung der deutschen Lizenzschranke (§ 4j EStG) führen könnte.