Außensteuerrecht
Junkers, Lars, Die Zurechnung immaterieller WG vor dem Hintergrund der BsGaV und der VWG BsGa, ISR 2019, 125-129
In § 1 Abs. 5 AStG wurde die Anwendung des AOA mit der vollständigen Selbständigkeit
von Betriebsstätten in innerstaatliches Recht umgesetzt. Durch die BsGaV soll Klarheit
in Bezug auf die Zuordnung von Funktionen, Vermögenswerten, Chancen und Risiken und
des Dotationskapitals geschaffen werden. Zusätzlich hat das BMF am 26.12.2016 ein
Schr. zur Betriebsstättengewinnaufteilung veröffentlich (VWG BsGa). Der Beitrag soll
vor diesem Hintergrund die Zuordnung von immateriellen Wirtschaftsgütern thematisieren
und Anwendungsprobleme der BsGaV und VWG BsGa aufzeigen. Insgesamt wird die Regelung
des AOA und der BsGaV aufgrund der Anknüpfung an die Personalfunktion im Hinblick
auf digitale Geschäftsmodelle und immaterielle Wirtschaftsgüter in Zukunft vor Herausforderungen
gestellt.
DBA/OECD
BFH v. 11.7.2018 - I R 52/16 / Kahlenberg, Christian, Besteuerungsrückfall bei unterschiedlicher Abkommensanwendung, ISR 2019, 129-132
Europäisches Steuerrecht
Schlücke, Katharina, Finale Verluste und kein Ende – Zugleich Besprechung der Schlussanträge der Generalanwältin
Kokott vom 10.1.2019 in den Rechtssachen C-607/17 (Memira Holding) und C-608/17 (Holmen), ISR 2019, 132-138
Mit den Rechtssachen Memira Holding und Holmen liegen dem EuGH nun einmal wieder zwei
Verfahren zur unionsrechtlichen Gebotenheit eines grenzüberschreitenden Verlustabzugs
in Konzernsachverhalten zur Vorabentscheidung vor. Damit darf sich der EuGH erneut
mit der Frage auseinandersetzen, wie die von ihm in der Rechtssache Marks & Spencer
(EuGH v. 13.12.2005 – C-446/03, ECLI:EU:C:2005:763, FR 2006, 177) erstmalig definierte
ausnahmsweise Abzugsfähigkeit sog. finaler Verluste im Konzernfall ausgelegt werden
muss. Nachdem die Generalanwältin Kokott zuletzt noch die Aufgabe der Rspr. zu finalen
Verlusten gefordert hatte, stellt sie diese in den vorliegenden Schlussanträgen grundsätzlich
nicht mehr in Frage. Allerdings ergibt sich aus ihren Ausführungen eine erhebliche
Einschränkung des Anwendungsbereichs von finalen Verlusten, die faktisch einem Ausschluss
der Abzugsfähigkeit gleichkommt.
EuGH v. 19.12.2018 - C-374/17 / Eisendle, David, Konzernklausel nach § 6a GrEStG a priori selektiv, aber gerechtfertigt und damit keine
staatliche Beihilfe, ISR 2019, 138-142
BFH v. 24.7.2018 - I R 75/16 / Weiss, Martin, Anwendbarkeit der Kapitalverkehrsfreiheit bei gesetzlicher Mindestbeteiligungsquote
von 10 v.H., ISR 2019, 142-144
Internationale Steuerplanung/Verrechnungspreise
Rasch, Stephan, Die neuen Grundsätze zu Umlageverträgen – Transformation des Kapitels VIII OECD-Verrechnungspreisrichtlinien
in nationale Verrechnungspreisregelungen (Teil 2), ISR 2019, 144-149
Am 5.7.2018 hat das BMF die Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch
Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen veröffentlicht. In Teil 1
dieses Beitrags wurde ein Überblick über die neuen Regelungen des Kapitels VIII der
OECD-Leitlinien 2017 gegeben, die durch den Verweis in dem neuen BMF-Schr. nun auch
von der deutschen Finanzverwaltung vollumfänglich zur Anwendung kommen. Dabei wurden
auch die Grundvoraussetzungen zur Teilnahme an einem Kostenumlagevertrag skizziert
und die wesentlichen Unterschiede zwischen der bisherigen und der neuen OECD-Sichtweise
herausgearbeitet. In Teil 2 des Beitrags werden nun eine kritische Analyse zur Wertbestimmung
von Beiträgen zu einer Kostenumlage, die Möglichkeit und Grenzen einer reinen Kostenbelastung
und die Auswirkung auf vorzunehmende Änderungen der Kostenumlagevereinbarungen analysiert.
Esakova, Nataliya, OECD-Konsultationspapier zu Besteuerung der digitalen Wirtschaft: Steht eine weitgehende
Überarbeitung der Verrechnungspreisgrundsätze an?, ISR 2019, 150-156
Die OECD hat in ihrem Konsultationspapier zu den steuerlichen Herausforderungen bei
der Besteuerung der digitalen Wirtschaft drei derzeit in den diversen Gremien diskutierte
Vorschläge aufgegriffen und bittet die interessierte Öffentlichkeit um Stellungnahme.
Den drei Vorschlägen zu Nutzerbeteiligung, Marketing Intangibles und wesentlicher
wirtschaftlicher Präsenz ist gemein, dass den Marktstaaten (größere) Besteuerungsrechte
eingeräumt werden sollen. Dabei soll die Gewinnermittlung anhand der Gewinnaufteilungsmethode
erfolgen. Die zweite Säule der im Konsultationspapier dargestellten Handlungsempfehlungen
bilden Vorschläge zur Einführung einer international abgestimmten Mindestbesteuerung.
Die OECD verfolgt das Ziel, bis 2020 eine Einigung herbeizuführen und damit der sich
abzeichnenden Tendenz einer Vielzahl von nationalen Alleingängen gegenzusteuern. Es
bleibt abzuwarten, ob es der OECD gelingt, die unterschiedlichen Interessen der teilnehmenden
Staaten zusammenzuführen.