Heft 4 / 2019

In der aktuellen Ausgabe ISR Heft 4 (Erscheinungstermin: 10. April 2019) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Außensteuerrecht

Junkers, Lars, Die Zurechnung immaterieller WG vor dem Hintergrund der BsGaV und der VWG BsGa, ISR 2019, 125-129

In § 1 Abs. 5 AStG wurde die Anwendung des AOA mit der vollständigen Selbständigkeit von Betriebsstätten in innerstaatliches Recht umgesetzt. Durch die BsGaV soll Klarheit in Bezug auf die Zuordnung von Funktionen, Vermögenswerten, Chancen und Risiken und des Dotationskapitals geschaffen werden. Zusätzlich hat das BMF am 26.12.2016 ein Schr. zur Betriebsstättengewinnaufteilung veröffentlich (VWG BsGa). Der Beitrag soll vor diesem Hintergrund die Zuordnung von immateriellen Wirtschaftsgütern thematisieren und Anwendungsprobleme der BsGaV und VWG BsGa aufzeigen. Insgesamt wird die Regelung des AOA und der BsGaV aufgrund der Anknüpfung an die Personalfunktion im Hinblick auf digitale Geschäftsmodelle und immaterielle Wirtschaftsgüter in Zukunft vor Herausforderungen gestellt.

DBA/OECD

BFH v. 11.7.2018 - I R 52/16 / Kahlenberg, Christian, Besteuerungsrückfall bei unterschiedlicher Abkommensanwendung, ISR 2019, 129-132

Europäisches Steuerrecht

Schlücke, Katharina, Finale Verluste und kein Ende – Zugleich Besprechung der Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 10.1.2019 in den Rechtssachen C-607/17 (Memira Holding) und C-608/17 (Holmen), ISR 2019, 132-138

Mit den Rechtssachen Memira Holding und Holmen liegen dem EuGH nun einmal wieder zwei Verfahren zur unionsrechtlichen Gebotenheit eines grenzüberschreitenden Verlustabzugs in Konzernsachverhalten zur Vorabentscheidung vor. Damit darf sich der EuGH erneut mit der Frage auseinandersetzen, wie die von ihm in der Rechtssache Marks & Spencer (EuGH v. 13.12.2005 – C-446/03, ECLI:EU:C:2005:763, FR 2006, 177) erstmalig definierte ausnahmsweise Abzugsfähigkeit sog. finaler Verluste im Konzernfall ausgelegt werden muss. Nachdem die Generalanwältin Kokott zuletzt noch die Aufgabe der Rspr. zu finalen Verlusten gefordert hatte, stellt sie diese in den vorliegenden Schlussanträgen grundsätzlich nicht mehr in Frage. Allerdings ergibt sich aus ihren Ausführungen eine erhebliche Einschränkung des Anwendungsbereichs von finalen Verlusten, die faktisch einem Ausschluss der Abzugsfähigkeit gleichkommt.

EuGH v. 19.12.2018 - C-374/17 / Eisendle, David, Konzernklausel nach § 6a GrEStG a priori selektiv, aber gerechtfertigt und damit keine staatliche Beihilfe, ISR 2019, 138-142

BFH v. 24.7.2018 - I R 75/16 / Weiss, Martin, Anwendbarkeit der Kapitalverkehrsfreiheit bei gesetzlicher Mindestbeteiligungsquote von 10 v.H., ISR 2019, 142-144

Internationale Steuerplanung/Verrechnungspreise

Rasch, Stephan, Die neuen Grundsätze zu Umlageverträgen – Transformation des Kapitels VIII OECD-Verrechnungspreisrichtlinien in nationale Verrechnungspreisregelungen (Teil 2), ISR 2019, 144-149

Am 5.7.2018 hat das BMF die Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen veröffentlicht. In Teil 1 dieses Beitrags wurde ein Überblick über die neuen Regelungen des Kapitels VIII der OECD-Leitlinien 2017 gegeben, die durch den Verweis in dem neuen BMF-Schr. nun auch von der deutschen Finanzverwaltung vollumfänglich zur Anwendung kommen. Dabei wurden auch die Grundvoraussetzungen zur Teilnahme an einem Kostenumlagevertrag skizziert und die wesentlichen Unterschiede zwischen der bisherigen und der neuen OECD-Sichtweise herausgearbeitet. In Teil 2 des Beitrags werden nun eine kritische Analyse zur Wertbestimmung von Beiträgen zu einer Kostenumlage, die Möglichkeit und Grenzen einer reinen Kostenbelastung und die Auswirkung auf vorzunehmende Änderungen der Kostenumlagevereinbarungen analysiert.

Esakova, Nataliya, OECD-Konsultationspapier zu Besteuerung der digitalen Wirtschaft: Steht eine weitgehende Überarbeitung der Verrechnungspreisgrundsätze an?, ISR 2019, 150-156

Die OECD hat in ihrem Konsultationspapier zu den steuerlichen Herausforderungen bei der Besteuerung der digitalen Wirtschaft drei derzeit in den diversen Gremien diskutierte Vorschläge aufgegriffen und bittet die interessierte Öffentlichkeit um Stellungnahme. Den drei Vorschlägen zu Nutzerbeteiligung, Marketing Intangibles und wesentlicher wirtschaftlicher Präsenz ist gemein, dass den Marktstaaten (größere) Besteuerungsrechte eingeräumt werden sollen. Dabei soll die Gewinnermittlung anhand der Gewinnaufteilungsmethode erfolgen. Die zweite Säule der im Konsultationspapier dargestellten Handlungsempfehlungen bilden Vorschläge zur Einführung einer international abgestimmten Mindestbesteuerung. Die OECD verfolgt das Ziel, bis 2020 eine Einigung herbeizuführen und damit der sich abzeichnenden Tendenz einer Vielzahl von nationalen Alleingängen gegenzusteuern. Es bleibt abzuwarten, ob es der OECD gelingt, die unterschiedlichen Interessen der teilnehmenden Staaten zusammenzuführen.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom