Heft 1 / 2024

In der aktuellen Ausgabe ISR Heft 1 (Erscheinungstermin: 10. Januar 2024) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

01

Außensteuerrecht

Aufsätze

Rasch, Stephan / Keser, Tanja, Begrenzung des Zinsabzugs und Dienstleistungen bei Finanztransaktionen – neuer § 1 Abs. 3 d, e AStG-E: wieder nur eine Konkretisierung des Fremdvergleichs?, ISR 2024, 1-7

In einem gesetzgeberischen Parforce-Akt hat der Bundestag kurzfristig die im Rahmen des Entwurfs des Wachstumschancengesetzes angekündigte Zinshöhenschranke wieder aus dem Programm genommen und stattdessen mit der Begrenzung des Zinsabzugs auf den Gruppenzinssatz in § 1 Abs. 3d AStG-E und in § 1 Abs. 3e AStG-E eine Regelung aufgenommen, die die Vermittlung bzw. Weiterleitung von Finanzmitteln im Grundsatz als funktions- und risikolose Dienstleistung qualifiziert. Ganz neu ist diese Diskussion nicht, erinnert sie doch an den Entwurf des § 1a AStG in der Form des ATAD-Umsetzungsgesetzes und die Diskussion, die vor kurzem durch die Revision der Verwaltungsgrundsätze 2023 im Kapitel Finanztransaktionen eröffnet wurde. Mit dem folgenden Beitrag sollen die neuen Regelungen vorgestellt, analysiert und in den Kontext der OECD-Verrechnungspreisleitlinien gestellt werden.

Stoppek, Anton, Finale Verluste – objektive Vergleichbarkeit bei subject-to-tax und switch-over Klauseln, ISR 2024, 7-17

Ziel des nachfolgenden Beitrags ist die Untersuchung des Kriteriums der objektiven Vergleichbarkeit im Rahmen der Prüfung eines Verstoßes gegen die europarechtliche Niederlassungsfreiheit bei der Verwehrung des Imports finaler Verluste ausländischer Betriebsstätten in Fallgestaltungen, in denen unilaterale und bilaterale subject-to-tax und switch-over Klauseln Anwendung finden. Hierfür werden die einschlägigen Judikate des EuGH in der Rechtsprechungshistorie der finalen Verluste abgebildet und die Anforderungen an das Kriterium der objektiven Vergleichbarkeit zwischen Gesellschaften mit gebietsansässigen Betriebsstätten und Gesellschaften mit gebietsfremden Betriebsstätten definiert. Es wird sich herausstellen, dass eine objektive Vergleichbarkeit bei der Anwendung der subject-to-tax und switch-over Klauseln vorliegt. Ein potentieller Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit ergibt sich jedoch nur bei der Anwendung des § 20 Abs. 2 AStG, da durch diese Norm der unmittelbare Abzug von Verlusten der ausländischen Betriebsstätte beim inländischen Stammhaus verwehrt wird. Bei den übrigen Klauseln ergeben sich keine relevanten Auswirkungen, da durch die Anwendung der Anrechnungsmethode Verluste im Inland berücksichtigt werden und somit keine Ungleichbehandlung zwischen der grenzüberschreitend tätigen Gesellschaft und dem inländischem Pendant vorliegt.

Rechtsprechung kompakt

FG Münster v. 31.8.2023 - 10 K 2613/20 F / Rüsch, Gary, Zur Minderung der Steuerbemessungsgrundlage i.S.d. § 4i Satz 1 EStG innerhalb einer vollkonsolidierten Gruppenbesteuerung, ISR 2024, 17-18

FG Hamburg v. 24.3.2023 - 6 K 241/21 / Engelen, Christian / Spychalski, Alexander, Verhältnis von § 1 AStG zur verdeckten Gewinnausschüttung, ISR 2024, 19-20

DBA/OECD

Aufsätze

Schöbel, Julian, Wegzug von Kapitalgesellschaften: Beschränkung des Besteuerungsrechts beim Wegzug von Kapitalgesellschaften, ISR 2024, 21-27

Die Motive international tätiger Unternehmen, ihren Wirkungsgrad teilweise oder vollständig ins Ausland zu verlagern sind vielfältig. Neben der stetig fortschreitenden Globalisierung und dem Bedürfnis, in Kundennähe zu agieren und neue Märkte zu erschließen, sind auch die in Deutschland immer größer werdenden Herausforderungen in administrativer Hinsicht, einschließlich hoher Personalkosten, ein Grund. Vor diesem Hintergrund soll der folgende Beitrag einen Überblick über die ertragsteuerlichen Folgen der Sitzverlegung von Kapitalgesellschaften geben.

Mundt, Burkhard, Besteuerung der Rentner im Ausland, ISR 2024, 27-34

Trilogie der Rechtswidrigkeiten
Gegenstand des Beitrags ist die Besteuerung der Rentner im Ausland mit ihren inländischen Renteneinkünften aus der Deutschen Rentenversicherung. Die Thematik erstreckt sich über drei Teilbereiche:
• Anwendung des Art. 18 Abs. 2 DBA-Türkei
• Erhöhung des zu versteuernden Einkommens um den Grundfreibetrag nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG
• Anordnung des Steuerabzugs nach § 50a Abs. 7 EStG.
Während die Anwendung des DBA-Türkei als Spezialfall ausschließlich in der Türkei ansässige Rentenbezieher betrifft, haben die Ausführungen zum Grundfreibetrag und zur Anordnung des Steuerabzugs darüber hinaus für sämtliche beschränkt Steuerpflichtigen Bedeutung, die als solche zur ESt veranlagt werden.

Rechtsprechung kompakt

BFH v. 12.4.2023 - I R 44/22, I R 49/19, I R 17/16 / Quilitzsch, Carsten / Hörnicke, Gabriel, Nichtberücksichtigung “finaler“ Verluste einer italienischen Betriebsstätte, ISR 2024, 34-37

Europäisches Steuerrecht

EuGH v. 12.10.2023 - C 312/22 / Schlücke, Katharina, Besteuerung von Zinserträgen aus Schuldverschreibungen und Schuldtiteln – Zinsen, die von nicht im Inland ansässigen Einrichtungen geschuldet und gezahlt werden – Ungleichbehandlung nach dem Ort der Niederlassung der begebenden Einrichtung und der die betreffenden Zinsen zahlenden Einrichtung, ISR 2024, 37-39

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom