Heft 2 / 2024

In der aktuellen Ausgabe ISR Heft 2 (Erscheinungstermin: 10. Februar 2024) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Außensteuerrecht

Aufsätze

Wehnert, Oliver / Dickler, Alessia / Ebertz, Thomas / Schuhmann, Sophia, Das DEMPE-Konzept – ein Paradigmenwechsel oder lediglich klarstellend?, ISR 2024, 41-45

Mit dem AbzStEntModG wurde im Jahr 2021 in Anlehnung an die in Folge des BEPS-Projekts überarbeiteten OECD-Verrechnungspreisleitlinien 2017 (OECD-VPL 2017) das sog. DEMPE-Konzept als § 1 Abs. 3c AStG für die Zuordnung des Ertrags aus der Verwertung immaterieller Werte im nationalen Recht verankert. Während der Gesetzgeber eine erstmalige Anwendung des DEMPE-Konzepts ab dem Veranlagungszeitraum 2022 vorsieht, vertritt die Finanzverwaltung die Auffassung, dass es sich bei der Einführung des DEMPE-Konzepts um eine rein klarstellende Regelung handelt, weshalb diese nach Verwaltungsauffassung rückwirkend auf alle offenen Fälle anzuwenden ist.
Dieser Beitrag widmet sich der kontroversen Diskussion der zeitlichen Anwendung des DEMPE-Konzepts. Die Verfasser stellen hierbei klar, dass es sich bei der Einführung des DEMPE-Konzepts um eine konstitutive Regelung handelt und daher die von der Verwaltung vertretene rückwirkende Anwendung unzulässig ist.

Käshammer, Daniel / Pavlenko, Denis / Vöstel, Lucas, Beherrschung ohne (sicheren) Einfluss? Eine Bestandsaufnahme der Europarechtskonformität der §§ 7–13 AStG, ISR 2024, 46-53

Seit der Umsetzung des ATADUmsG bestehen diverse Auslegungsfragen im Hinblick auf die Hinzurechnungsbesteuerung i.S.d. §§ 7–13 AStG und Zweifel deren Vereinbarkeit mit den unionsrechtlichen Grundfreiheiten. Kurz vor Weihnachten 2023 hat das BMF die – lange ersehnten – neugefassten Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes veröffentlicht. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Auslegung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 7 AStG unter Berücksichtigung des neu gefassten Außensteuererlasses. Die Autoren stellen fest, dass die Hinzurechnungsbesteuerung nach § 7 AStG i.d.F. des ATADUmsG auch weiterhin Kleinstbeteiligungen erfasst, die erkennbar keinen sicheren Einfluss auf die ausländische Gesellschaft ermöglichen. Insoweit ist die Hinzurechnungsbesteuerung i.S.d. § 7 AStG nach Auffassung der Autoren auch weiterhin an der Kapitalverkehrsfreiheit zu messen. Damit gilt es, den Zugang zum Gegenbeweis i.S.d. § 8 Abs. 2 AStG auch für solche Gesellschaften zu ermöglichen, die ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung in einem Drittstaat haben.

Rechtsprechung kompakt

BFH v. 26.7.2023 - I R 39/20 / Binnewies, Burkhard / Mehlhaf, Eugen, Nichtberücksichtigung einer nach dem Wegzug eingetretenen Wertminderung der Anteile im Zuzugsstaat, ISR 2024, 54-56

DBA/OECD

EuGH v. 12.10.2023 - C-670/21 (BA/FA X) / Baßler, Johannes, Günstigere steuerliche Behandlung der in einem Mitgliedstaat oder einem Staat, der Partei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraums ist, belegenen Grundstücke, ISR 2024, 57-59

Europäisches Steuerrecht

Aufsätze

Pawlik, Martin G., Baubetriebsstätte: Überblick am Beispiel DBA Polen und dem Bau von Glasfaserleitungen, ISR 2024, 60-65

Dieser Beitrag verschafft einen Überblick über die steuerliche Komplexität international agierender Unternehmer. Nachdem hier keine Konzerne beschrieben werden, die in der Regel über eigene Steuerrechtsabteilungen verfügen, geht der Artikel auf Einzelunternehmer ein, die grenzüberschreitend Baumaßnahmen durchführen. Behandelt wird der Begriff der Baubetriebsstätte und der daraus resultierenden ertragsteuerlichen Folgen im internationalen Steuerrecht. Auf einzuhaltende Vorschriften, wie Bauabzugsteuer, Pflichtmitgliedschaft in der SOKA-Bau und sozialversicherungsrechtliche Folgen wird ebenso eingegangen. Konkrete Handlungs- bzw. Vorbereitungsmaßnahmen werden abschließend kurz erörtert.

Scheller, Peter / Vonderbank, Stefan, Die Auswirkungen von Verrechnungspreissystemen auf die Zollerhebung bei Einfuhren durch verbundene Unternehmen, ISR 2024, 66-72

Das Thema beleuchtet eine der wenigen Schnittstellen zwischen dem Zollrecht und den Ertragsteuern. Es gibt allerdings weitere Schnittstellen. Dies betrifft die Abbildung zollrechtlicher Risiken in Rechnungslegung und Ertragsteuerrecht. Ein weiteres Feld ist das Abzugsverbot von Geldstrafen und Buß- oder Ordnungsgeldern. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn im Ausland Pflichtverstöße durch Zollbehörden sanktioniert werden.

Rechtsprechung kompakt

EuGH v. 16.11.2023 - C 472/22 / Schlücke, Katharina, Steuervergünstigung auf dem Gebiet der Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an kleinen Unternehmen – Ausschluss von Gesellschaften mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten – Begriff der “missbräuchlichen Praxis“, ISR 2024, 72-74

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom