Heft 10 / 2023

In der aktuellen Ausgabe ISR Heft 10 (Erscheinungstermin: 10. Oktober 2023) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Außensteuerrecht

Aufsätze

Sezer, Mustafa / Oppermann, Marc, Besteuerung von Inbound-Lizenzierungen im US-amerikanischen Kapitalgesellschaftskonzern, ISR 2023, 317-329

US-amerikanische Konzerne, die Direktinvestitionen in Deutschland mittels Kapitalgesellschaften tätigen, nutzen häufig inländische Holdinggesellschaften als Investitionsvehikel. Im Rahmen einer derartigen Konzernstruktur wird zwischen die in den USA ansässige Muttergesellschaft und die regelmäßig operativ tätige Kapitalgesellschaft eine Holdingkapitalgesellschaft im Inland geschaltet. Durch Ausübung der US-amerikanischen Check-the-Box-Option in Bezug auf die Holdinggesellschaft konnten in der Vergangenheit u.a. bei fremdfinanzierter Akquisition der operativen Gesellschaft steuerliche Vorteile in Form von Deduction/No-Inclusion-Ergebnissen erzielt werden. Mit Einführung der Anti-Hybrid-Regel des § 4k EStG i.R.d. ATADUmsG hat der Gesetzgeber dieser Gestaltung einen Riegel vorgeschoben. Die Konzernstruktur lässt sich aber nach wie vor dazu nutzen, die Überlassung von immateriellen Vermögenswerten aus den USA (Inbound-Lizenzierung) steuerlich effizient auszugestalten.

DBA/OECD

Riehm, Philipp G., Exekutive Abkommensüberschreitung am Beispiel der “Corona“-Konsultationsvereinbarungen, ISR 2023, 329-336

Vom 1. bis 2.6.2023 tagte die Jahres-Finanzministerkonferenz in Münster. Die Anwesenden machten den zukünftigen Umgang mit grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmern und die Auswirkungen des Homeoffice auf die Besteuerung zu einem ihrer Hauptanliegen. Der Verfasser tut es ihnen im folgenden Beitrag gleich. Dafür geht er insbesondere auf die während der Corona-Pandemie geschlossenen Konsultationsvereinbarungen zum Umgang mit Arbeitnehmern im Homeoffice ein. Am Beispiel des DBA mit der Republik Österreich analysiert er die Vereinbarkeit der exekutiven Auslegung mit den Artikeln des Abkommens und dem rein nationalen Steuer- und Verfassungsrecht. Die Ergebnisse dieser Analyse bilden sodann die Grundlage für den zukünftigen Umgang mit Konsultationsvereinbarungen und der Besteuerung von Arbeitnehmern im Homeoffice de lege ferenda.

Schöbel, Julian, Passive Entstrickung als Anknüpfungsmoment des Besteuerungszugriffs, ISR 2023, 337-342

Auch wenn es sich bei der Problematik der sog. Passiven Entstrickung nicht um ein Phänomen neuerer Art handelt, ist sie jüngst wieder in den Fokus der FG geraten und beschäftigt nunmehr auch den BFH. Der folgende Beitrag soll, ausgehend von einer vom FG Münster veröffentlichten Entscheidung zur passiven Entstrickung, das Meinungsbild in Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Literatur abbilden und bewerten.

Rechtsprechung kompakt

BFH v. 7.6.2023 - I R 47/20 / Schlücke, Katharina, Betriebsstätte/feste Einrichtung im Dienstleistungsbereich, ISR 2023, 342-345

Europäisches Steuerrecht

Aufsätze

Marquardt, Michael / Stumm, Ocka, Die Option zur Körperschaftsbesteuerung im Internationalen Steuerrecht – Teil 1, ISR 2023, 345-352

Der deutsche Gesetzgeber hat mit § 1a KStG die Möglichkeit für Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften geschaffen, für Zwecke der Besteuerung wie eine Körperschaft behandelt zu werden. Für Gesellschaften, die sich für diese Option entscheiden, stellen sich im internationalen Kontext viele Fragen wie deren Berechtigung nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), den steuerlichen Konsequenzen für deren Beteiligungen und Aktivitäten im Ausland sowie für ihre im Ausland ansässigen Gesellschafter. Diesen Fragen soll im nachfolgende Beitrag anhand dreier Beispielsfälle nachgegangen werden.

Rechtsprechung kompakt

FG Mecklenburg-Vorpommern v. 1.2.2023 - 3 K 398/19 / Bärsch, Sven-Eric / Hillers, Jan-Hendrik, Steuerliche Anerkennung von an Vertriebsunternehmen gewährten Markterschließungszuschüssen, ISR 2023, 352-355

BFH v. 15.11.2022 - VII R 29/21 (VII R 17/18) / Anzinger, Heribert M., Verzinsung einer unionsrechtswidrig erhobenen Steuer, ISR 2023, 355-358

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom