Außensteuerrecht
Aufsätze
Schreiber, Rolf / Sommer, Christoph / Retzer, Daniel, Neue Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise – Grundsätze für die Korrektur von Einkünften
gem. § 1 AStG, ISR 2023, 193-202
Am 6.6.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf seiner Homepage neue
Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023 – Grundsätze für die Korrektur von Einkünften
gem. § 1 AStG (IV B 5 - S 1341/19/10017 :003) veröffentlicht (VWG 2023). In den VWG
2023 hat die Finanzverwaltung ihre Grundsätze für eine Einkünftekorrektur gem. § 1
AStG überarbeitet. Eine Änderung der Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise i.d.F.
vom 14.7.2021 (IV B 5 - S 1341/19/10017 :001) (VWG 2021) war u.a. wegen der zwischenzeitlichen
Änderungen des § 1 AStG, der Neufassung der Funktionsverlagerungsverordnung v. 18.10.2022
(BGBl. I 2022, 1803) sowie der Neuauflage der OECD-Verrechnungspreisrichtlinien im
Herbst 2022 erforderlich. Im Zuge der Neufassung der VWG 2023 wurde auch die Rechtsprechung
des BFH zur Bestimmung fremdüblicher Darlehenszinsen und zu Teilwertabschreibungen
auf im Konzern begebene Darlehensforderungen aufgenommen. Die VWG 2023 sind mit Ausnahme
der Grundsätze zur Funktionsverlagerung ab sofort von der Finanzverwaltung auf alle
offenen Fälle anzuwenden. Das Kapitel zu Funktionsverlagerungen in den VWG 2023 ist
auf Verlagerungsfälle anzuwenden, die nach dem 31.12.2021 verwirklicht werden. Für
vorher verwirklichte Fälle gilt weiterhin das BMF-Schreiben vom 13.10.2010 (Verwaltungsgrundsätze
Funktionsverlagerungen). Der vorliegende Beitrag beleuchtet die wesentlichen inhaltlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen in den VWG 2023 im Vergleich zur Vorgängerversion und
setzt sich kritisch mit den VWG 2023 auseinander.
Rechtsprechung kompakt
BFH v. 22.2.2023 - I R 35/22 (I R 32/18) / Quilitzsch, Carsten / Hörnicke, Gabriel, Nichtberücksichtigung “finaler“ ausländischer Betriebsstättenverluste, ISR 2023, 203-204
DBA/OECD
Aufsätze
Blumers, Wolfgang, Steuerfreie Nutzung klimafreundlicher Energiequellen, ISR 2023, 205-210
Die BsGaV schreibt der Personalfunktion, anders als der OECD-Report 2010, eine maßgebliche
Bedeutung zu. Personallose Betriebsstätten sind damit funktions- und (vermeintlich)
gewinnlos. Die Gewinnzurechnung zu der Geschäftsleitungsbetriebsstätte in einem anderen
DBA-Staat führt so in die Steuerfreiheit (d.h. weiße Einkünfte wegen des Betriebsstättenvorbehalts).
Europäisches Steuerrecht
Herbst, Christian / Schmidt, Martin, (Keine) Überschießende Anwendung des § 4k EStG in typischen Inbound-Konstellationen
mit niederländischer Steuergruppe und deutscher Personengesellschaft, ISR 2023, 211-216
Der Beitrag zeigt auf, dass es in einer “unverdächtigen“ typischen niederländisch-deutschen
Inbound-Konstellation bei einer am Wortlaut orientierten Auslegung des § 4k EStG zu
einer überschießenden Anwendung der deutschen Anti-Hybrid-Regelung kommen kann. Eine
sich daraus ergebende Doppelbesteuerung kann weder gesetzgeberische Intention sein
noch Ergebnis einer daran ausgerichteten Auslegung der Tatbestandsmerkmale des § 4k
Abs. 1 bis 3 EStG. Zudem kann für “Alt-Darlehen“ der Bestandsschutz mit vereinfachtem
Nachweiserfordernis in Anspruch genommen werden.
Rechtsprechung kompakt
EuGH v. 16.2.2023 - / Hummel, David, Grenzüberschreitende Veräußerung von Vermögenswerten im Konzern, ISR 2023, 217-219
EuGH v. 11.5.2023 - C-407/22 u. C-408/22 / Hackemann, Tim / Köhler, Stefan, Mögliche Unionsrechtswidrigkeit der deutschen Schachtelstrafe – Zur objektiven Vergleichbarkeit
bei der Konzernbesteuerung von gebietsansässigen Muttergesellschaften mit gebietsansässigen
und gebietsfremden EU-Tochtergesellschaften, ISR 2023, 219-225
EGMR v. 14.2.2023 - Nr. 21884/18 / Kohler, Eva, Schutz für Whistleblower, Freiheit der Meinungsäußerung, ISR 2023, 225-231
Tagungsberichte
Micker, Lars, Ifitax – Fünfte Vortragsveranstaltung “Grenzüberschreitende Arbeitnehmerbesteuerung
– Wirtschaftlicher Arbeitgeber und Betriebsstätten“, ISR 2023, 232