FG Münster, Urt. v. 18.5.2017 – 3 K 2872/14 G, F
Hinzurechnung: Außerbilanzielle Hinzurechnung einer Teilwertabschreibung gem. § 1 AStG auf ein an eine polnische Tochtergesellschaft gewährtes Darlehen?
AStG § 1; DBA-Polen Art. 9
1. Eine tatsächliche Darlehensgewährung ist anzuerkennen. Die zugeführten Mittel wurden darlehensweise überlassen; aufgrund des Bilanzausweises als Darlehensforderung war ersichtlich, dass deren Rückzahlung beabsichtigt war.
2. Art. 9 OECD-MA entsprechende DBA-Regelungen sperren die Anwendung von § 1 AStG auf Teilwertabschreibungen, da eine fehlende Besicherung keine vereinbarte Bedingung ist.
3. Bei einer Teilwertabschreibung fehlt es an einer– für § 1 AStG erforderlichen– Gewinnverlagerung ins Ausland zur Ausnutzung von Steuervorteilen.
4. Eine Hinzurechnung nach § 1 AStG ist zulässig, soweit die Zinslosigkeit von Darlehen dem Fremdvergleichsgrundsatz widerspricht.
(nicht amtliche Leitsätze)
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