FG Düsseldorf, Urt. v. 5.12.2017 – 10 K 1232/16 E

Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht: Niederländisches Krankengeld zählt nicht zum Welteinkommen der ersten Stufe

EStG § 1 Abs. 3

1. Das niederländische Krankengeld eines beschränkt Steuerpflichtigen ist nicht in die Prüfung der Grenzen der fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht des § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG einzubeziehen, auch wenn es in den Niederlanden besteuert wird.

2. Der spezielle Progressionsvorbehalt des § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EStG erfasst keine Kapitaleinkünfte unter der Abgeltungsteuer des § 32d Abs. 1 EStG, da hier keine Progressionsvorteile erzielbar sein können.

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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.05.2018 15:02

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