BFH, Urt. v. 7.12.2016 – I R 76/14

Gewerblichkeitsfiktion: Keine beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte aus einem Forderungsverzicht aufgrund Gewerblichkeitsfiktion nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Satz 2 EStG

EStG 2009 i.d.F. des JStG 2010 § 4 Abs. 1, § 21, § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Satz 2

Zu den bei ausländischen Körperschaften nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Satz 2 EStG als gewerblich fingierten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder Veräußerung inländischen Grundbesitzes gehört nicht der Ertrag aus einem gläubigerseitigen Verzicht auf die Rückzahlung eines Darlehens, mit dem die Körperschaft den Erwerb der Immobilie finanziert hatte.

BFH, Urt. v. 7.12.2016I R 76/14


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 19.07.2017 13:41

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