EuGH, Schlussantr. v. 23.10.2014 – Rs. C-172/13 – Vertragsverletzungsverfahren Kommission ./. Vereinigtes Königreich (Schlussanträge der Generalanwältin Kokott)

Verlustausgleich: Generalanwältin ruft den EuGH erneut zur Revision seiner Rechtsprechung zu finalen Verlusten auf

Corporation Tax Act 2010 Sec. 119 Abs. 2, 4 ; AEUV Art. 49, 54; EWR-A Art. 31, 34

Im Vertragsverletzungsverfahren der Kommission gegen das Vereinigte Königreich auf Feststellung, dass das Vereinigte Königreich dadurch gegen seine Pflichten aus Art. 49 AEUV und Art. 31 des EWR-Abkommens verstoßen hat, dass es Voraussetzungen für den grenzüberschreitenden Verlustausgleich in Konzernen aufgestellt hat, die es praktisch unmöglich machen, einen solchen Ausgleich vornehmen zu können, und diesen Ausgleich auf Zeiträume nach dem 1.4.2006 beschränkt hat, schlägt Generalanwältin Kokott die Abweisung der Klage vor.

Download EuGH, Schlussantr. v. 23.10.2014Rs. C-172/13


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 02.12.2014 16:19

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