BFH, Urt. v. 25.11.2015 – I R 50/14

Gesellschafterbesteuerung: Besteuerung der Gesellschafter einer als US-LLP organisierten Anwaltssozietät nach Art. 14 Abs. 1 DBA-USA 1989

DBA-USA1989 Art. 14 Abs. 1, Art. 21 Abs. 2; AO i.d.F. bis zur Änderung durch das ZollkodexAnpG vom 22.12.2014 § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, § 180 Abs. 5 Nr. 1

Nach Art. 14 Abs. 1 DBA-USA1989 können Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige natürliche Person aus selbständiger Arbeit bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, dass die Arbeit im anderen Vertragsstaat ausgeübt wird und die Einkünfte einer festen Einrichtung zuzurechnen sind, die der natürlichen Person im anderen Staat für die Ausübung ihrer Tätigkeit gewöhnlich zur Verfügung steht. Die hiernach bestimmte Besteuerungszuweisung ist auch bei einer Freiberufler-Personengesellschaft (hier einer als US-LLP organisierten Anwaltssozietät) personenbezogen zu verstehen (sog. Ausübungsmodell). Der jeweilige Gesellschafter muss „seine“ Tätigkeit im anderen Vertragsstaat persönlich ausüben und es muss ihm für die Ausübung „seiner“ Tätigkeit gewöhnlich eine feste Einrichtung zur Verfügung stehen. Eine wechselseitige (Tätigkeits-)Zurechnung zwischen den Gesellschaftern kommt nicht in Betracht.

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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 01.07.2016 11:11

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