EuGH, Schlussantr. v. 18.12.2014 – Rs. C-560/13 – Wagner-Raith

Kapitalverkehrsfreiheit: Bestandsschutzklausel des Art. 57 EG rettet Anwendbarkeit des § 18 Abs. 3 AuslInvestmG

EGV Art. 73c; EG Art. 57 Abs. 1; AEUV Art. 64 Abs. 1; AuslInvestmG § 18 Abs. 3

Eine nationale Regelung wie § 18 Abs. 3 AuslInvestmG, die seit dem 31.12.1993 nicht grundlegend verändert wurde und die unter bestimmten Voraussetzungen eine pauschale Besteuerung der inländischen Inhaber von Beteiligungen an Investmentfonds mit Sitz in Drittländern oder in diesen Drittländern gleichgestellten überseeischen Ländern und Gebieten vorsieht, bezieht sich auf Kapitalverkehr im Zusammenhang mit der Erbringung von Finanzdienstleistungen i.S.v. Art. 73c Abs. 1 EG-Vertrag und, ab dem 1.5.1999, i.S.v. Art. 57 Abs. 1 EG.

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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 09.02.2015 15:47

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