BFH, Beschl. v. 4.11.2014 – I R 19/13

Keine abkommensübergreifende Wirkung der Ansässigkeitsbestimmung in DBA; Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage bei schon vor Klageerhebung erledigtem Verpflichtungsbegehren

DBA-Frankreich1989 Art. 2 Abs. 1 Nr. 4, 13 Abs. 5; DBA-Österreich2000 Art. 4 Abs. 2, 20 Abs. 1; FGO § 100 Abs. 1 Satz 4

1. Die Regelung zur Bestimmung der Ansässigkeit und damit der Abkommensberechtigung einer doppelt ansässigen Person (sog. Tie-Breaker-Rule) betrifft stets nur die Vertragsstaaten der jeweiligen bilateralen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Eine sich auf unterschiedliche Staaten erstreckende „abkommensübergreifende“ Wirkung kommt der Regelung nicht zu.

2. Dass dem Verpflichtungsbegehren schon vor Klageerhebung nicht mehr entsprochen werden konnte, steht der Statthaftigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage nicht entgegen.

(nicht amtlicher Leitsatz)

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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 08.05.2015 11:50

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