Heft 10 / 2019

In der aktuellen Ausgabe ISR Heft 10 (Erscheinungstermin: 10. Oktober 2019) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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DBA/OECD

Höppner, Dino / Schade, Filip, Aufteilung der Besteuerungsrechte bei Dienstreisen in Dreieckssachverhalten – Anmerkung zum BFH-Urt. v. 16.1.2019 – I R 66/17, ISR 2019, 345-350

In seinem Urteil I R 66/17 vom 16.1.2019 entschied der BFH in einem Dreieckssachverhalt über die Aufteilung der Besteuerungsbefugnisse bei der Anwendung des abkommensrechtlichen Arbeitsortprinzips hinsichtlich der Besteuerung von Dienstreisen eines Arbeitnehmers in einen anderen als die beiden DBA-Vertragsstaaten. Mit dem Urteil bleibt der BFH seiner Rechtsprechungslinie auch bei im Vergleich zum Art. 15 Abs. 1 OECD-MA abweichend verfassten DBA-Verteilungsnormen treu. Entscheidend für die Zuweisung des Besteuerungsrechts an den DBA-Tätigkeitsstaat ist die körperliche Präsenz des Arbeitnehmers am Arbeitsort. Folglich liegt bei Dienstreisen in einen anderen als die beiden DBA-Vertragsstaaten der Ort der Arbeitsausübung in diesem anderen Staat. Der folgende Beitrag skizziert die o.g. Entscheidung des BFH und nimmt eine Einordnung aus abkommens- wie unionsrechtlichem Blickwinkel vor.

Rüsch, Gary, Die Verwirklichung einer korrespondierenden Besteuerung für grenzüberschreitende Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit durch § 50d Abs. 8 EStG, ISR 2019, 350-355

Für grenzüberschreitende Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit wird bereits seit dem Jahr 2003 durch § 50d Abs. 8 EStG eine korrespondierende Besteuerung verwirklicht. Es war die erste Vorschrift, die – nach dem hier vertretenen Verständnis – als korrespondierender Besteuerungstatbestand eingeordnet werden kann. Im vorliegenden Beitrag wird die übereinstimmende Besteuerung aus materieller und verfahrensrechtlicher Sicht dargestellt.

BFH v. 23.10.2018 - I R 54/16 / Oppel, Florian, Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft als ständiger Vertreter, ISR 2019, 356-358

Europäisches Steuerrecht

Mroz, Katarzyna / Schade, Filip, Einführung einer Entstrickungsbesteuerung zur Umsetzung der ATAD in Polen, ISR 2019, 359-368

Die am 12.7.2016 ins Leben gerufene Anti-Tax Avoidance Directive (Richtlinie (EU) 2016/1164, ABl. EU 2016 Nr. L 193, 1, kurz: ATAD I) stellt die Mitgliedstaaten vor viele (neue) Herausforderungen. Eine von ihnen ist die Einführung bzw. Anpassung von unilateralen Entstrickungsregelungen bis Ende 2019. Während in Deutschland die Entstrickungsproblematik erstmals vom RFH aufgegriffen wurde, stellt die Normierung derartiger Regelungen in Polen ein Novum dar. Im vorliegenden Beitrag wird untersucht, ob die polnischen Bestimmungen den Anforderungen der ATAD I sowie der EuGH-Judikatur standhalten.

Internationale Steuerplanung/Verrechnungspreise

Grübel, Sven / Schnabel, Nicole, Das Verhältnis von § 1 AStG zur verdeckten Gewinnausschüttung bzw. zur verdeckten Einlage, ISR 2019, 368-374

Aufgrund weltweit erheblich unterschiedlich hoher Steuersätze versuchen Unternehmen, ihre Steuerquote durch Gewinnverlagerung in Länder mit niedrigeren Steuersätzen zu optimieren. Um eine rein künstliche Gewinnverlagerung ins Ausland zu verhindern, wurden vom deutschen Gesetzgeber zur Berichtigung solcher Vorgänge Korrekturnormen eingefügt. Die nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechenden grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften werden im deutschen Steuerrecht insbesondere durch § 1 AStG sowie durch die Rechtsinstitute der vGA (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG) und der vE (§ 8 Abs. 3 Satz 3 KStG) korrigiert. Der Beitrag erläutert und bewertet das Verhältnis der Korrekturvorschriften untereinander unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils in der Rechtssache Hornbach-Baumarkt und der Rechtsprechungsänderung des BFH zu Art. 9 Abs. 1 OECD-MA.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom