Heft 7 / 2018

In der aktuellen Ausgabe ISR Heft 7 (Erscheinungstermin: 10. Juli 2018) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Außensteuerrecht

Heckerodt, David / Schulz, Samuel, Das Verhältnis von § 6 AStG zu den Entstrickungsregelungen des EStG und des KStG, ISR 2018, 229-237

Die “Entstrickungsbesteuerung“, die sich steuersystematisch trotz fehlender Legaldefinition durch eine Vielzahl innerstaatlicher Normen manifestiert hat, soll dem Fiskus die letztmalige steuerliche Erfassung von stillen Reserven als ultima ratio ermöglichen. Gerade der Umstand, dass es oftmals durch das Ausscheiden aus der unbeschränkten bzw. beschränkten Steuerpflicht zu einer vollumfänglichen gesetzlich angeordneten Aufdeckung der stillen Reserven kommt und somit zu einer Durchbrechung des Realisationsprinzips mit der Folge, dass im Zweifel liquide Mittel – vorbehaltlich etwaiger (ratierlicher) Stundungsmöglichkeiten – für das Begleichen der Steuerschuld fehlen, verlangt es, die Rechtsfolgen einer etwaigen eintretenden steuerlichen Entstrickung stets im Auge zu behalten.Das Konstrukt der Wegzugsbesteuerung natürlicher Personen wurde bereits in den frühen Siebzigern durch das AStG in Deutschland implementiert. Die zunehmende Globalisierung und Digitalisierung eröffnen heutzutage fortwährend Möglichkeiten, sich der deutschen Besteuerungshoheit zu entziehen, weshalb sich der Fiskus das Steuersubstrat auf die stillen Reserven auf unilateralem Wege – mittels unterschiedlicher Entstrickungsnormen – im Exit-Fall sichert. Dabei sind die Rechtsnormen jedoch der intensiven Überwachung der EU-Kommission und der Auslegung durch den EuGH im Hinblick auf die unionsrechtlichen Grundfreiheiten unterworfen, da die Frage nach einer Kollision der innerstaatlichen Entstrickungsnormen mit dem Europarecht in diesem Bereich allgegenwärtig ist.Das Ergebnis dieser 45 Jahre währenden Evolution der Entstrickungsbesteuerung ist ein Konglomerat verschiedener innerstaatlicher Entstrickungsvorschriften mit teilweise unterschiedlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Diese teils inkongruenten Ausgestaltungen der einzelnen Vorschriften verkomplizieren sowohl die direkte Rechtsanwendung als auch die Steuerplanung erheblich.Insbesondere im Hinblick auf die erforderlichen Anpassungen an Art. 5 der ATAD (Anti-Tax Avoidance Directive), etwaige anhängige EuGH-Verfahren oder auch den bevorstehenden Brexit wird es für den Gesetzgeber in näherer Zukunft unabdingbar sein, sich mit dem jetzigen Konstrukt der Entstrickungsbesteuerung zu befassen.Dieser Beitrag wird deshalb die unterschiedlichen innerstaatlichen Entstrickungsnormen und dabei insbesondere die Wegzugsbesteuerung des § 6 AStG anhand eines praktischen Fallbeispiels darstellen und neben den bestehenden unionsrechtlichen Einflüssen auch etwaige Konkurrenzverhältnisse untereinander aufzeigen sowie dabei die verschiedenen innerstaatlichen Entstrickungsnormen zueinander abgrenzen.

DBA/OECD

Weiss, Martin / Brühl, Manuel, Die Zukunft des § 50d Abs. 3 EStG – Zugleich Besprechung des BMF-Schreibens vom 4.4.2018, ISR 2018, 238-242

Die deutsche Regelung des § 50d Abs. 3 EStG soll das sog. “Treaty Shopping“ bzw. “Directive Shopping“ im Bereich von Quellensteuerreduktionen verhindern. Dazu stellt sie umfassende und in der Praxis schwer handhabbare Anforderungen an beschränkt Steuerpflichtige, die die Tatbestandsvoraussetzungen nachweisen müssen. Aufgrund ihrer unionsrechtlichen Problematik war die Regelung seit jeher umstritten. Der EuGH hat in der Rechtssache “Deister Holding“ und “Juhler Holding A/S“ diese unionsrechtlichen Bedenken bestätigt. Das BMF reagiert nun mit seinem Schreiben vom 4.4.2018 im Hinblick auf die aktuell gültige Version des § 50d Abs. 3 EStG minimalinvasiv auf diese Urteile. Zweifel am Fortbestand der Regelung werden derweil immer lauter.

BFH v. 15.11.2017 - I R 55/15 / Hoffmann, Benedikt, Britische sog. Claw-back-Besteuerung und Abkommensrecht – Korrekturverfahren nach § 13 Abs. 4 InvStG 2004 a.F., ISR 2018, 242-244

Europäisches Steuerrecht

EuGH v. 26.4.2018 - Rs. C-236/16, C-237/16 / Schlücke, Katharina, EuGH grenzt den Anwendungsbereich von Art. 107 Abs. 1 AEUV weiter ein und stärkt so die mitgliedstaatliche Steuersouveränität, ISR 2018, 244-246

BFH v. 19.7.2017 - I R 87/15 / Oppel, Florian, Unionsrechtlicher Prüfungsmaßstab für § 8b Abs. 6 Nr. 1 KStG 1999 a.F. bei Steuerfreistellung nach DBA, ISR 2018, 246-249

Internationale Steuerplanung/Verrechnungspreise

Köhler, Stefan, Hybrids: alle Schotten dicht?, ISR 2018, 250-261

Mittels der ATAD-II-Richtlinie beabsichtigt die EU, wesentliche Elemente des Aktionspunkts 2 des OECD-Berichts vom 5.10.2015 in (überwiegend) zwingend anzuwendendes europäisches Recht in allen 27/28 Mitgliedstaaten umzusetzen (ab 2020 bzw. 2022). Bereits die zu regelnde Materie ist hochkomplex. Der Richtlinientext der ATAD 2 ist fast noch komplizierter. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Übersicht über die Regelungsbereiche und zeigt anhand einer Reihe von Beispielen wichtige und kritische Aspekte auf, die bereits in weniger als 18 Monaten wohl zunächst die Steuerpflichtigen, dann die Finanzverwaltung und zu guter Letzt auch die Gerichte noch reichlich beschäftigen werden.

Schamell, Judith, Aktuelles zum Thema Grundrechtsschutz von Steuerpflichtigen – zugleich Konferenzbericht zur “Third International Conference on the Protection of Taxpayer Rights“ am 3./4.5.2018 in Amsterdam, ISR 2018, 262-264

Verschiedene Forschungsprojekte im Bereich des internationalen Steuerrechts tragen zur neuen Diskussion über die Rechte von Steuerpflichtigen bei und untersuchen den internationalen Stand des Schutzes dieser Rechte in Verfahren im Kampf gegen Missbrauch, Steuervermeidung und Steuerflucht.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom