Außensteuerrecht
Heckerodt, David / Schulz, Samuel, Das Verhältnis von § 6 AStG zu den Entstrickungsregelungen des EStG und des KStG, ISR 2018, 229-237
Die “Entstrickungsbesteuerung“, die sich steuersystematisch trotz fehlender Legaldefinition
durch eine Vielzahl innerstaatlicher Normen manifestiert hat, soll dem Fiskus die
letztmalige steuerliche Erfassung von stillen Reserven als ultima ratio ermöglichen.
Gerade der Umstand, dass es oftmals durch das Ausscheiden aus der unbeschränkten bzw.
beschränkten Steuerpflicht zu einer vollumfänglichen gesetzlich angeordneten Aufdeckung
der stillen Reserven kommt und somit zu einer Durchbrechung des Realisationsprinzips
mit der Folge, dass im Zweifel liquide Mittel – vorbehaltlich etwaiger (ratierlicher)
Stundungsmöglichkeiten – für das Begleichen der Steuerschuld fehlen, verlangt es,
die Rechtsfolgen einer etwaigen eintretenden steuerlichen Entstrickung stets im Auge
zu behalten.Das Konstrukt der Wegzugsbesteuerung natürlicher Personen wurde bereits
in den frühen Siebzigern durch das AStG in Deutschland implementiert. Die zunehmende
Globalisierung und Digitalisierung eröffnen heutzutage fortwährend Möglichkeiten,
sich der deutschen Besteuerungshoheit zu entziehen, weshalb sich der Fiskus das Steuersubstrat
auf die stillen Reserven auf unilateralem Wege – mittels unterschiedlicher Entstrickungsnormen
– im Exit-Fall sichert. Dabei sind die Rechtsnormen jedoch der intensiven Überwachung
der EU-Kommission und der Auslegung durch den EuGH im Hinblick auf die unionsrechtlichen
Grundfreiheiten unterworfen, da die Frage nach einer Kollision der innerstaatlichen
Entstrickungsnormen mit dem Europarecht in diesem Bereich allgegenwärtig ist.Das Ergebnis
dieser 45 Jahre währenden Evolution der Entstrickungsbesteuerung ist ein Konglomerat
verschiedener innerstaatlicher Entstrickungsvorschriften mit teilweise unterschiedlichen
Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Diese teils inkongruenten Ausgestaltungen der einzelnen
Vorschriften verkomplizieren sowohl die direkte Rechtsanwendung als auch die Steuerplanung
erheblich.Insbesondere im Hinblick auf die erforderlichen Anpassungen an Art. 5 der
ATAD (Anti-Tax Avoidance Directive), etwaige anhängige EuGH-Verfahren oder auch den
bevorstehenden Brexit wird es für den Gesetzgeber in näherer Zukunft unabdingbar sein,
sich mit dem jetzigen Konstrukt der Entstrickungsbesteuerung zu befassen.Dieser Beitrag
wird deshalb die unterschiedlichen innerstaatlichen Entstrickungsnormen und dabei
insbesondere die Wegzugsbesteuerung des § 6 AStG anhand eines praktischen Fallbeispiels
darstellen und neben den bestehenden unionsrechtlichen Einflüssen auch etwaige Konkurrenzverhältnisse
untereinander aufzeigen sowie dabei die verschiedenen innerstaatlichen Entstrickungsnormen
zueinander abgrenzen.
DBA/OECD
Weiss, Martin / Brühl, Manuel, Die Zukunft des § 50d Abs. 3 EStG – Zugleich Besprechung des BMF-Schreibens vom 4.4.2018, ISR 2018, 238-242
Die deutsche Regelung des § 50d Abs. 3 EStG soll das sog. “Treaty Shopping“ bzw. “Directive
Shopping“ im Bereich von Quellensteuerreduktionen verhindern. Dazu stellt sie umfassende
und in der Praxis schwer handhabbare Anforderungen an beschränkt Steuerpflichtige,
die die Tatbestandsvoraussetzungen nachweisen müssen. Aufgrund ihrer unionsrechtlichen
Problematik war die Regelung seit jeher umstritten. Der EuGH hat in der Rechtssache
“Deister Holding“ und “Juhler Holding A/S“ diese unionsrechtlichen Bedenken bestätigt.
Das BMF reagiert nun mit seinem Schreiben vom 4.4.2018 im Hinblick auf die aktuell
gültige Version des § 50d Abs. 3 EStG minimalinvasiv auf diese Urteile. Zweifel am
Fortbestand der Regelung werden derweil immer lauter.
BFH v. 15.11.2017 - I R 55/15 / Hoffmann, Benedikt, Britische sog. Claw-back-Besteuerung und Abkommensrecht – Korrekturverfahren nach
§ 13 Abs. 4 InvStG 2004 a.F., ISR 2018, 242-244
Europäisches Steuerrecht
EuGH v. 26.4.2018 - Rs. C-236/16, C-237/16 / Schlücke, Katharina, EuGH grenzt den Anwendungsbereich von Art. 107 Abs. 1 AEUV weiter ein und stärkt so
die mitgliedstaatliche Steuersouveränität, ISR 2018, 244-246
BFH v. 19.7.2017 - I R 87/15 / Oppel, Florian, Unionsrechtlicher Prüfungsmaßstab für § 8b Abs. 6 Nr. 1 KStG 1999 a.F. bei Steuerfreistellung
nach DBA, ISR 2018, 246-249
Internationale Steuerplanung/Verrechnungspreise
Köhler, Stefan, Hybrids: alle Schotten dicht?, ISR 2018, 250-261
Mittels der ATAD-II-Richtlinie beabsichtigt die EU, wesentliche Elemente des Aktionspunkts
2 des OECD-Berichts vom 5.10.2015 in (überwiegend) zwingend anzuwendendes europäisches
Recht in allen 27/28 Mitgliedstaaten umzusetzen (ab 2020 bzw. 2022). Bereits die zu
regelnde Materie ist hochkomplex. Der Richtlinientext der ATAD 2 ist fast noch komplizierter.
Der nachfolgende Beitrag gibt einen Übersicht über die Regelungsbereiche und zeigt
anhand einer Reihe von Beispielen wichtige und kritische Aspekte auf, die bereits
in weniger als 18 Monaten wohl zunächst die Steuerpflichtigen, dann die Finanzverwaltung
und zu guter Letzt auch die Gerichte noch reichlich beschäftigen werden.
Schamell, Judith, Aktuelles zum Thema Grundrechtsschutz von Steuerpflichtigen – zugleich Konferenzbericht
zur “Third International Conference on the Protection of Taxpayer Rights“ am 3./4.5.2018
in Amsterdam, ISR 2018, 262-264
Verschiedene Forschungsprojekte im Bereich des internationalen Steuerrechts tragen
zur neuen Diskussion über die Rechte von Steuerpflichtigen bei und untersuchen den
internationalen Stand des Schutzes dieser Rechte in Verfahren im Kampf gegen Missbrauch,
Steuervermeidung und Steuerflucht.