Heft 3 / 2018

In der aktuellen Ausgabe ISR Heft 3 (Erscheinungstermin: 10. März 2018) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Außensteuerrecht

Rasch, Stephan / Mank, Katharina, Namensnutzung im Konzern, ISR 2018, 73-79

Vor dem Hintergrund zweier wichtiger BFH-Entscheidungen aus dem Jahre 2000 und 2016 zur Nutzung einer Marke im Konzern hat das BMF mit einem Schreiben reagiert. Dabei geht es vordergründig um die Unterscheidung zwischen “bloßer“ Namensnutzung im Konzern und einer möglichen Überlassung von Markenrechten. Hierzu hatte der BFH bereits im Urteil v. 9.8.2000 klargestellt, dass das Tragen eines Firmennamens grundsätzlich nicht entgeltpflichtigen Rückhalt im Konzern darstellt, eine Entgeltpflicht gleichwohl anzunehmen ist, wenn mit einer überlassenen Marke ein eigenständiger Wert einhergeht. Daneben ergibt sich aber auch das Problem zwischen gesellschaftsrechtlicher und schuldrechtlicher Vereinbarung. Mit dem vorliegenden Beitrag soll ein Überblick über das BMF-Schreiben aus 2017 gegeben werden, dass als Reaktion auf das Urteil insb. aus 2016 zu sehen ist. Darüber hinaus wird das BMF-Schreiben anhand wichtiger praktischer Fragestellungen aus der Praxis kritisch analysiert.

Reiter, Lukas, Einzelwirtschaftliche Analyse der Lizenzschranke gem. § 4j EStG, ISR 2018, 80-82

Mit der Einführung des § 4j EStG möchte der deutsche Gesetzgeber schädlichen Steuergestaltungen im Zusammenhang mit der Überlassung geistiger Eigentumsrechte an nahestehende Personen durch die Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs entgegenwirken. Dieser Beitrag analysiert die sich durch die Lizenzschranke ergebenden einzelwirtschaftlichen Konsequenzen. Im Fokus stehen die Tax Compliance, die Gefahr der Doppelbesteuerung und abschließend beispielhaft aufgeführte problematische Gestaltungen.

Europäisches Steuerrecht

Jung, Christian / Neckenich, Lennart, Die Schlussanträge im Gerichtsverfahren zur Beihilfenrechtswidrigkeit der deutschen Sanierungsklausel – ein Appell für eine Stärkung der Vorteilsprüfung im Kontext der bestehenden Kompetenzordnung, ISR 2018, 83-88

Am 20.12.2017 wurden die Schlussanträge des GA Wahl im Verfahren Heitkamp BauHolding veröffentlicht (EuGH, Schlussantr. v. 20.12.2017 – Rs. C-203/16 P, ECLI:EU:C:2017:1017), in dem sich der Generalanwalt in bemerkenswerter Offenheit mit den defizitären Kriterien für die Bestimmung des Referenzsystems im Rahmen einer beihilferechtlichen Selektivitätsprüfung beschäftigt. Streitgegenständliche Regelung ist die den Verlustverfall gem. § 8c Abs. 1 KStG einschränkende Regelung des § 8c Abs. 1a KStG. Nach einer kurzen Streitdarlegung und einer Analyse der Schlussanträge plädieren die Verfasser für die dogmatischer Differenzierung der Merkmale des Referenzsystems sowie der Benchmark sowie für die Verortung der Prüfungspunkte im Rahmen des Tatbestandmerkmals des Vorteils. Zudem wird versucht, Kriterien für die Bestimmung der maßgeblichen Referenz zu entwickeln.

FG Hessen v. 25.9.2017 - 3 K 737/15 / Brühl, Manuel / Weiss, Martin, Unionsrechtskonformität des Antragsfeststellungsverfahrens nach § 27 Abs. 8 KStG und Einkünftefiktion bei Nichtdurchführung des Verfahrens, ISR 2018, 88-90

Internationale Steuerplanung/Verrechnungspreise

Jochimsen, Claus, Die US-Steuerreform und ihre Auswirkung auf deutsche Unternehmen, ISR 2018, 91-100

In erstaunlich kurzer Zeit haben die beiden gesetzgebenden Kammern in den USA ein umfassendes Steuerreformpaket verabschiedet, das durch die Unterschrift von Präsident Trump noch vor Ende des letzten Jahres Gesetz geworden ist. Die zum Teil neuen Besteuerungskonzepte führen jedoch keinesfalls zu einer Vereinfachung des, bereits recht komplexen, US-Steuerrechts. Im Gegenteil: Die Komplexität und Compliance-Anforderungen steigen erheblich. Deutsche Unternehmen sind, sofern sie in den USA aktiv sind, von den Neuregelungen zum Teil unmittelbar betroffen; zum Teil ergeben sich mittelbare Auswirkungen, wenn über eine US-Tochtergesellschaft wiederum Auslandsaktivität entfaltet wird. Dieser Beitrag widmet sich den wesentlichen Neuregelungen und zeigt Handlungsmöglichkeiten auf, wie auf die Neuregelungen reagiert werden könnte.

Becker, Jan Dierk / Mühlhausen, Moritz / Schmelz, Michael, Wertansatz in der Hinzurechnungsbilanz bei grenzüberschreitendem Anteilstausch, ISR 2018, 100-107

Zahlreiche deutsche Unternehmen haben in den letzten Jahren Auslandsholdings errichtet, indem auf diese Holdings Kapitalgesellschaftsbeteiligungen zu Buchwerten übertragen wurden. Bei einer späteren Veräußerung dieser Beteiligungen durch die Holding stellt sich die Frage, ob ein eventuell hieraus entstehender Veräußerungsgewinn zur Hinzurechnungsbesteuerung heranzuziehen ist. Entscheidend in diesem Zusammenhang ist neben den Tatbestandsvoraussetzungen des § 8 Abs. 1 Nr. 9 AStG, ob sich der Veräußerungsgewinn für Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung als Saldo aus Veräußerungspreis und dem Markt- oder dem Buchwert der veräußerten Beteiligung im Zeitpunkt der früheren Einbringung bestimmt. Im ersten Fall könnte eine Hinzurechnungsbesteuerung ggf. in Gänze entfallen. Im zweiten Fall würde sie auch die vorher im Inland gebildeten stillen Reserven erfassen. Die Finanzverwaltung geht in Tz. 10.3.3.4 AEAStG bisher noch von einer Verknüpfung des Ansatzes in der Hinzurechnungsbilanz mit dem Wert aus, zu dem die Anteile aus dem inländischen Betriebsvermögen ausgeschieden sind (Buchwert). Allerdings wurde diese Tz. vor Geltung des UmwStG 2006 verfasst und seither nicht geändert. Nachfolgend wird daher untersucht, ob sich dieser Ansatz nach geltendem Recht noch vertreten lässt.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom