Außensteuerrecht
Ehlermann, Christian / Köhler, Stefan, US-Steuerreform leitet neue Runde im globalen Steuerwettbewerb ein, ISR 2018, 37-41
Die nunmehr in Kraft getretene US-Steuerreform hat die Zielsetzung, die USA als Investitionsstandort
attraktiver zu machen sowie Kapital, Investitionen und ausländische Einkünfte (insb.
aus IP) anzuziehen. Gleichzeitig soll es erschwert werden, Einkünfte aus den USA heraus
zu verlagern. Um diese Ziele zu erreichen, enthält die nun finale Version des Gesetzespakets
diverse ent- und belastende Maßnahmen, die auch für deutsche Investoren von großer
Bedeutung sein dürften. Im nachfolgenden Beitrag werden die wesentlichen Änderungen
vorgestellt und einer ersten Würdigung aus deutscher Sicht unterzogen.
BFH v. 31.5.2017 - I R 37/15 / Böhmer, Julian / Wegener, Christian, Steuerfreiheit des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an inländischen Kapitalgesellschaften
– keine Betriebsausgabenfiktion gem. § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG ohne inländische Betriebsstätte, ISR 2018, 41-42
DBA/OECD
Thiele, Philipp J. / Stelzer, Timm, Die internationale Besteuerung von Lizenzgebühren für Softwareüberlassung – Das Abkommensrecht
im Lichte des deutschen Urheberrechts, ISR 2018, 42-48
Die abkommensrechtliche Abgrenzung von Unternehmensgewinnen (Art. 7 OECD-MA) und Lizenzgebühren
(Art. 12 OECD-MA) im Fall grenzüberschreitender Softwareüberlassung bereitet der Beratungspraxis
zum Teil erhebliche Schwierigkeiten. Die Erläuterungen des OECD-MK vermögen nur bedingt
Abhilfe zu schaffen, stehen diese doch meist für sich, ohne dass eine Regelungssystematik
erkennbar ist. Der folgende Beitrag soll diese Abgrenzungsprobleme mithilfe des Urheberrechts
relativieren und verdeutlichen, dass jene Erläuterungen teleologisch mit der Regelungssystematik
des deutschen Urheberrechts übereinstimmen. Insgesamt soll der Praxis so die Qualifikation
etwaiger Vergütungen als Lizenzgebühren erleichtert werden.
Europäisches Steuerrecht
Rasch, Stephan / Chwalek, Martin J. / Bühl, Lukas, Die Unionsrechtskonformität des § 1 AStG auf dem Prüfstand – Ein Überblick, ISR 2018, 48-58
Mit Antrag vom 11.7.2016 legte das FG Rheinland-Pfalz dem EuGH die Frage nach der
Vereinbarkeit von § 1 Abs. 1 AStG und der unionsrechtlichen Niederlassungsfreiheit
zur Vorabentscheidung vor. Seitdem wird der Verfahrensgang gerade hierzulande mit
großem Interesse verfolgt, wobei die Entscheidung in dieser Sache letztlich nichts
Geringeres bedeuten wird als die Klärung einer seit langem diskutierten Fragestellung.
Am 14.12.2017 wurden nunmehr die Schlussanträge des Generalanwalts veröffentlicht,
welche in mancherlei Hinsicht überraschend anmuten und u.U. bereits einen Fingerzeig
auf die Entscheidungsschwerpunkte des EuGH geben mögen.
EuGH v. 23.11.2017 - Rs. C-292/16 / Müller, Stefan, Entstrickungsbesteuerung bei Einbringung einer EU-Anrechnungsbetriebsstätte, ISR 2018, 58-61
EuGH v. 20.12.2017 - verb. Rs. C-504/16 und C-613/16 / Schiefer, Florian / Scheuch, Peter, § 50d Abs. 3 EStG i.d.F. des JStG 2007 verstößt gegen die Mutter-Tochter-Richtlinie
und die Niederlassungsfreiheit, ISR 2018, 61-63
FG Köln v. 3.8.2017 - 15 K 950/13 / Becker, Johannes, FG Köln legt Abzugsfähigkeit von Pflichtbeiträgen zum Rechtsanwaltsversorgungswerk
bei in Deutschland beschränkt steuerpflichtigem europäischen Anwalt dem EuGH zwecks
Prüfung der Vereinbarkeit des Abzugsverbot mit der Niederlassungsfreiheit vor, ISR 2018, 63-66
Internationale Steuerplanung/Verrechnungspreise
Wehmhörner, Christian, Beschränkte Steuerpflicht und Steuerabzug im digitalen Zeitalter: Das BMF-Schreiben
zur grenzüberschreitenden Überlassung von Software und Datenbanken, ISR 2018, 66-72
Die Digitalisierung führt zu einer zunehmenden Mobilität von Lebens-, Arbeits- und
Geschäftsmodellen und stellt Rechtsetzung und Rechtsanwendung vor neue Herausforderungen.
Digitale Geschäftsmodelle entziehen sich häufig einer physisch greifbaren Präsenz
und Überprüfbarkeit. Speziell im Internationalen Steuerrecht stellt sich deshalb die
Frage, ob vom Ausland aus betriebene Geschäfte im Inland besteuert werden können.
Der aktuelle Katalog der Inlandseinkünfte in § 49 EStG bietet durchaus Anknüpfungspunkte
für eine Besteuerung. Daneben schafft § 50a EStG mit dem Steuerabzug ein Instrument,
um auf bestimmte inländische Einkünfte im Ausland ansässiger Steuerpflichtiger zuzugreifen.
Gut nachvollziehen lässt sich das anhand der Überlassung von Software und Datenbanken
vom Ausland ins Inland. Die Finanzverwaltung hat hierzu jüngst einen Erlass veröffentlicht,
dessen Eckpunkte im Folgenden besprochen werden.