EuGH, Urt. v. 20.9.2018 – C-685/16 – EV

Kapitalverkehrsfreiheit: Gewerbesteuerliches Schachtelprivileg nach § 9 Nr. 7 GewStG nicht mit Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar

AEUV Art. 63, 64, 65; GewStG § 9 Nr. 7

Die Art. 63 bis 65 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegenstehen, die eine Kürzung um die Gewinne aus Anteilen an einer Kapitalgesellschaft mit Geschäftsführung und Sitz in einem Drittstaat an strengere Bedingungen knüpft als die Kürzung um die Gewinne aus Anteilen an einer nicht steuerbefreiten inländischen Kapitalgesellschaft.

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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 10.01.2019 14:42

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