EuGH, Urt. v. 21.12.2016 – Rs. C-20/15 P und Rs. C-21/15 P – Kommission/World Duty Free Group und Kommission/Banco Santander und Santusa

Beihilfe: Keine Verpflichtung der Kommission, eine Gruppe von Unternehmen mit eigenen Merkmalen zu bestimmen, um den selektiven Charakter einer Steuervergünstigung nachzuweisen

AEUV Art. 107 Abs. 1

1. Die Urteile des Gerichts der Europäischen Union vom 7.11.2014, Autogrill España/Kommission (T-219/10, EU:T:2014:939), und vom 7.11.2014, Banco Santander und Santusa/Kommission (T-399/11, EU:T:2014:
938), werden aufgehoben.

2. Die Sachen werden an das Gericht der Europäischen Union zurückverwiesen.

3. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

4. Die Bundesrepublik Deutschland, Irland und das Königreich Spanien tragen ihre eigenen Kosten.

EuGH, Urt. v. 21.12.2016Rs. C-20/15 P und Rs. C-21/15 PKommission/World Duty Free Group und Kommission/Banco Santander und Santusa


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 21.03.2017 11:09

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