FG Düsseldorf, Vorlagebeschl. v. 5.12.2013 – 8 K 3664/11 F (beim EuGH anhängig unter Rs. C-657/13 – Verder LabTec)

FG Düsseldorf legt deutsche Entstrickungsbesteuerung dem EuGH vor

EStG § 4 Abs. 1 S. 3, 4, Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze Tz. 2.6.1; KStG § 12 Abs. 1; AEUV Art. 49, 54

Ist es mit der Niederlassungsfreiheit des Art. 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vereinbar, wenn für den Fall der Übertragung eines Wirtschaftsguts von einer inländischen auf eine ausländische Betriebsstätte desselben Unternehmens eine nationale Regelung bestimmt, dass eine Entnahme für betriebsfremde Zwecke vorliegt mit der Folge, dass es durch Aufdeckung stiller Reserven zu einem Entnahmegewinn kommt, und eine weitere nationale Regelung die Möglichkeit eröffnet, den Entnahmegewinn gleichmäßig auf fünf oder zehn Wirtschaftsjahre zu verteilen?

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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 03.02.2014 14:03

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