EuGH, Urt. v. 10.6.2015 – Rs. C-686/13 – X

Niederlassungsfreiheit: Wechselkursverluste müssen bei Veräußerungen von Anteilen an Auslandstochter-gesellschaften im Inland nicht abzugsfähig sein

AEUV Art. 49

Art. 49 AEUV ist dahin auszulegen, dass er steuerrechtlichen Vorschriften eines Mitgliedstaats nicht entgegensteht, die grundsätzlich Gewinne aus Geschäftszwecken dienenden Anteilen von der Körperschaftsteuer befreien und dementsprechend den Abzug von Verlusten aus solchen Anteilen selbst dann ausschließen, wenn sich diese Verluste aus Wechselkursverlusten ergeben.


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 10.09.2015 16:18

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