EuGH, Urt. v. 2.6.2016 – Rs. C-122/15 – C

Altersdiskriminierung: Keine Anwendbarkeit des unionsrechtl. Diskriminierungsverbots aus Art. 3 Abs. 1 Buchst. c der RL 2000/78/EG sowie Art. 21 Abs. 1 der EU-Grundrechtscharta auf Besteuerung von Alterseinkünften durch die Mitgliedstaaten

Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf Art. 3 Abs. 1 Buchst. c

Art. 3 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ist dahin auszulegen, dass eine nationale Regelung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, die eine Zusatzsteuer auf Renteneinkünfte vorsieht, nicht in den materiellen Geltungsbereich dieser Richtlinie und folglich auch nicht in den von Art. 21 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union fällt.

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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 21.09.2016 12:03

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